Meldung

Aktuelle Informationen zu wetterbedingten Einschränkungen und Winterdienst in Nordhausen

Donnerstag, 08. Januar 2026, 17:49 Uhr
Schulen am 09.01.2026 nicht im Präsenzbetrieb

Das zuständige Staatliche Schulamt Nordthüringen empfiehlt, am Freitag, 9. Januar 2026, wetterbedingt den Unterricht an allen Schulen nicht im Präsenzbetrieb stattfinden zu lassen. Die Grundschulen bieten bei Bedarf eine Notbetreuung an. Die Schulen informieren die Eltern jeweils zu den Einzelheiten der Umsetzung des Schulbetriebes direkt. Die Eltern werden gebeten, die Informationen ihrer jeweiligen Schule zu beachten.

Diese Mitteilung betrifft folgende Schulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen:
  • Staatliche Grundschule „Albert Kuntz“, Salza,
  • Staatliche Grundschule „Bertolt Brecht“,
  • Staatliche Grundschule „Am Förstemannweg“,
  • Staatliche Grundschule „Käthe Kollwitz“,
  • Staatliche Grundschule Niedersalza,
  • Staatliche Grundschule Petersdorf,
  • Staatliche Regelschule „Gotthold Ephraim Lessing“,
  • Staatliche Regelschule „Am Förstemannweg“,
  • Staatliche Regelschule „Käthe Kollwitz“,
  • Peterbergschule - Staatliche Regelschule, Oberschule.



Auswirkungen auf den Schülerverkehr/ÖPNV

Der ÖPNV wird nur eingeschränkt fahren, nach einem eingekürzten Ferienfahrplan. Aktuelle Fahrplanänderungen und Einschränkungen werden regelmäßig unter www.stadtwerke-nordhausen.de veröffentlicht.


Strecken bei DB Regio Südost im Raum Thüringen

Wegen des Wintereinbruchs kommt es momentan auf einigen Strecken bei DB Regio Südost im Raum Thüringen zu Beeinträchtigungen. Bitte rechnen Sie mit Verspätungen und Zugausfällen. Betroffene Linien:

Thüringen:
  • RE 55/56 Nordhausen – Erfurt Es kommt zu großen Verspätungen und Teilausfällen.
  • RB 52 Leinefelde – Bad Langensalza – Erfurt Es kommt zu großen Verspätungen und Teilausfällen.




Sperrung von Sporthallen wegen Schneefalls

Aufgrund des starken Schneefalls und der Wetterprognose werden die Werthersporthalle und die Sporthalle am Frauenberg bis auf Weiteres für die Nutzung gesperrt.

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Winterdienstpflicht der Stadt Nordhausen:

Das Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) regelt in § 49 Abs. 4 die Pflicht der Gemeinden, innerhalb geschlossener Ortschaften bei Schnee und Glätte zu räumen und zu streuen, soweit es zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötig ist. Wer Träger der Straßenbaulast ist, regelt § 43 ThürStrG. Danach sind grundsätzlich das Land, die Gemeinden oder die Landkreise bzw. kreisfreien Städte Träger der Baulast. Die Gemeinden sind berechtigt, durch Satzung die Verpflichtung zum Winterdienst ganz oder teilweise den Eigentümern oder Besitzern der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke aufzuerlegen (§ 49 Abs. 5 Satz 1 Fall 1 ThürStrG).


Für wie viele Straßen ist die Stadt Nordhausen zuständig?

Insgesamt ist die Stadt Nordhausen für mehr als 270 km Baulastträger. Dies sind insgesamt 594 Straßen. Diese sind in drei Räumstufen eingeteilt.
In der Räumstufe I sind 77 Straßen – vorrangig überörtliche Verbindungsstraßen, Gefällstrecken und Zuwegung zum Südharzklinikum, in der Räumstufe II sind 106 Straßen – alle weiteren Straßen, wo zum Beispiel der ÖPNV unterwegs ist sowie die Ortsdurchfahrten und starke Gefällestrecken in den Ortsteilen und in der Räumstufe III alle weiteren Straßen zugeordnet.


Wer ist für die Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen sowie Bundesstraßen zuständig?

Für die Ortsdurchfahrten der Bundesstraße B4 werden ebenfalls durch die Stadtwerke Nordhausen geräumt. Die Räum-/Streupflicht auf den Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen sind den Vertragsunternehmen TSI – Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungs GmbH (Landesstraßen) sowie der Service Gesellschaft des Landkreises Nordhausen (Kreisstraßen) vertraglich übertragen worden.


Gibt es eine Prioritätenliste des Winterdienstes?

Im Jahr 2022 wurde die Straßenauflistung für die Räum-/Streustufen I, II und III überarbeitet und durch den Stadtrat beschlossen sowie deren Bearbeitung vertraglich festgelegt. Die Vertragsunternehmen räumen die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, welche auf den Ortsdurchfahrten von Nordhausen sowie den Ortsteilen liegen.
Die Stadtwerke Nordhausen räumen zudem noch alle weiteren Straßen der Räumstufe I und im Anschluss daran die Straßen der Stufe II. Die städtischen Beschäftigten des Bauhofes sowie des Sachgebiets Grünordnung räumen Treppen, städtischen Plätze, Radwege und Gehwege (sofern nicht mittels Straßenreinigungssatzung übertragen) sowie Gehwege auf Brücken. Die Hausmeister der städtischen Liegenschaften (u.a. Schulen, Gebäude der Stadtverwaltung, etc.) räumen vor diesen Objekten den Schnee bzw. führen Abstumpfungsmaßnahmen durch.

In der Priorität sind die Straßen im Stadtgebiet (und Ortsteilen) gemäß Straßenreinigungssatzung in drei Räumstufen eingeteilt.
  • I. In der Stufe I sind die wichtigsten Verkehrsadern sowie starke Gefällestrecken, wie z.B. die B4 Parkallee/Harzstraße oder der Beethovenring (als Zufahrt zum Südharzklinikum) etc.
  • II. In der Stufe II sind z. B. die meisten Straßen in der Altstadt sowie u.a. die Sangerhäuser Straße und Straßen auf denen ÖPNV stattfindet.
  • III. In der Stufe III sind alle Straßen, welche nicht in der Stufe I und II eingeordnet sind. Dies Straßen werden nur nach Bedarf geräumt.


Was gilt für Grundstückseigentümer?
Für die Grundstückseigentümer gelten hinsichtlich des Winterdienstes die §§ 9 und 10 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Nordhausen. Bei Schneefall und Glätte sind die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor Ihren Grundstücken in einer solchen Breite zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.
Als Eigentümer müssen Sie für die Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr den Gehweg von Schnee und Eis freihalten. Als Streumaterialien sind Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Streusalz darf nur in geringen Mengen und nur in Ausnahmefällen verwendet werden, z. B. bei Glatteis oder Eisregen, wenn die Glätte auf Strecken mit starkem Gefälle, Treppen, Brücken, Rampen mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand nicht ausreichend beseitigt werden kann. Die Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Streusalz bestreut werden.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg ist darauf zu achten, dass sowohl die Eigentümer/Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke als auch die Eigentümer/Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst verpflichtet. In dem Jahr mit gerader Endziffer sind die Eigentümer/Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstück, in den Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer/Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.


Wird die Räum- und Streupflicht kontrolliert?

Alle Bürgerinnen und Bürger nutzen Gehwege und Straßen. Damit sie alle unfallfrei durch den Winter kommen, sind die Grundstückseigentümer gleichermaßen verantwortlich. Wenn Grundstückseigentümer ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen, erhalten diese eine Aufforderung zur Erfüllung der übertragenen Reinigungspflicht. Im Wiederholungsfall droht hier eine Geldbuße gemäß Straßenreinigungssatzung. Die Durchführung der Räum- und Streupflicht wird regelmäßig durch städtische Mitarbeiter kontrolliert.


Winterdienst Parkplätze Supermärkte

Für den Winterdienst auf den Parkplätzen der Supermärkte sind die Einzelhändler bzw. Grundstückseigentümer verantwortlich.

Melden Sie der Stadtverwaltung Probleme bei Winterdienst über den Mängelmelder

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Weiterführende Links

Stadtwerke Nordhausen
Landratsamt Nordhausen/
Staatliches Schulamt Nordthüringen
dpa-Meldungen Thüringen
Witterungsbedingte Einschränkungen im Regionalverkehr der Deutschen Bahn AG in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt



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