Gesamtstädtisches einzelhandelsbezogenes Zentrenkonzept von 1995 fortgeschrieben
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 27. März 2019 das fortgeschriebene Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Nordhausen beschlossen (BV 1291/2019). Damit verfügt die Stadt über ein fortgeschriebenes städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB), auf dessen Grundlage eine sachgerechte Steuerung der aktuellen und zukünftigen Einzelhandelsentwicklung möglich ist.