Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt den Lärmaktionsplan (Stufe 1) für die Hauptverkehrstraßen B 4, B 243 und die L 3080 (Freiherr- vom- Stein-Straße) mit einem Verkehrsaufkommen von durchschnittlich mehr als 16.000 Kfz/Tag gemäß Richtlinie 2002/49 EG des Europäischen Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25.Juni 2002.
Begründung:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 04. Juni 2008 die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) beschlossen. Die rechtliche Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland durch §§ 47a–f des BImSchG (Sechster Teil: Lärmminderungsplanung) und in der 34. BImSchV.
Als wesentliche Aufgaben ergeben sich daraus
• die Ermittlung der Belastung und deren Darstellung in Lärmkarten (zuständig: Land Thüringen) und
• die Zusammenstellung von Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Lärmbelastungen in Lärmaktionsplänen (zuständig: die kartierten Städte und Gemeinden)
Im vorliegenden Lärmaktionsplan wurde die Ist-Situation ermittelt. Danach sind 762 Einwohner für die tagsüber geltenden Richtwerte und 847 Einwohner für die nachts geltenden Richtwerte durch erhöhten Verkehrslärm betroffen. Im Lärmaktionsplan sind folgende Maßnahmen zur Lärmminderung festgelegt:
Kurz- und mittelfristige Maßnahmen
• Wandlung des Bahnübergangs in der Freiherr- vom- Stein-Straße in eine Unterführung
• Verstetigung des Verkehrs in der Grimmelallee durch Gewährleistung einer „Grünen Welle“
Langfristige Maßnahmen
• durchgängige Befahrbarkeit der A38
• geplante Westtangente (Ortsumgehung der B 4)
• Verlegung der B 243n westlich von Werther
• Verkehrsverlagerung auf der L 3080 nach Inbetriebnahme der B 4n und B 243n
Insgesamt werden durch diese Maßnahmen prognostisch für 437 Einwohner tags und 537 Einwohner nachts die Überschreitungen der Zielwerte 65/55dB(A) der Lärmaktionsplanung abgebaut. Die Ergebnisse der Lärmaktionsplanung Stufe 1 wurde der Thüringer Landesanstalt für Umwelt gemeldet, die wiederum alle Daten des Freistaates Thüringen an die EU-Kommission in Brüssel weiterleitet.
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