Wahlen in der Stadt Nordhausen
Wahlurne (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Informationen des Bundeswahlleiters und Landeswahlleiters
Der Bundespräsident hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst und den Wahltag auf den 23. Februar 2025 bestimmt.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist ermächtigt, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.
Die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag tritt am 28. Dezember 2024 in Kraft.
Informationen der Bundeswahlleiterin zu den Fristen
Weiterführende Informationen:
Bundestagswahl 2025 - FAQs zur Briefwahl
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Briefwahl.
Wie beantrage ich die Briefwahl?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Briefwahl zu beantragen:
1. Ab dem 03. Februar 2025 00:00 Uhr kann unter folgendem Link
WWW.WAHLSCHEIN.DE die Briefwahl elektronisch beantragt werden.
2. Noch schneller und einfacher geht die Beantragung über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code, der umgehend mit der Antragsseite auf der Homepage verbindet.
3. Sie können auch den auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Briefwahlantrag ausfüllen und an das Briefwahlbüro zurückgeben. Dafür haben Sie die folgenden Möglichkeiten:
- Den Briefwahlantrag in den Briefkasten am historischen Rathaus (Markt 1) einwerfen.
- Den Briefwahlantrag per Post in einem frankiertem Briefumschlag an das Briefwahlbüro senden.
4. Ebenfalls möglich ist die Beantragung per E-Mail an wahlen@nordhausen.de. Dabei geben Sie bitte Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift an.
5. Mit der Öffnung des Briefwahlbüros ab dem 10. Februar 2025 können Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und die Briefwahl auch direkt in den Wahlkabinen vollziehen.
Können die Briefwahlunterlagen telefonisch beantragt werden?
Nein, eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Ist es möglich, die Briefwahlunterlagen auch persönlich abzuholen?
Ja, ab dem 10. Februar können Briefwahlunterlagen im Neuen Rathaus, Markt 15 (Erdgeschoss, links), persönlich beantragt und abgeholt werden. Wahlkabinen und eine Wahlurne für die Ausübung der Briefwahl gleich vor Ort sind dort ebenfalls aufgestellt. Sie können somit auch gleich die Briefwahl vollziehen.
Das Briefwahlbüro ist ab dem 10.02.2025 zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung bis zum 21.02.2025 15:00 Uhr geöffnet.
Wer danach seine Briefwahlunterlagen noch abgeben möchte, kann dies nur noch über den Einwurf in den Postbriefkasten der Stadt Nordhausen erledigen. Spätester Zeitpunkt ist der Wahltag (23.02.2025) 18:00 Uhr.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro ab 10. Februar 2025
Montag u. Dienstag: 8.30 – 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 bis 18:00 Uhr
Freitag:8.30 bis 12:00 Uhr
Neues Rathaus
Markt 15
Erdgeschoss, links
99734 Nordhausen
Nähere Informationen werden per Bekanntmachung veröffentlicht.
Welche Dokumente muss ich bei der persönlichen Beantragung im Wahlbüro vorlegen?
Für die persönliche Beantragung ist die Wahlbenachrichtigung, möglichst mit dem ausgefüllten Antrag auf der Rückseite, und der Personalausweis erforderlich. Falls Sie die Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand haben, genügt der Personalausweis oder Reisepass.
Kann ich die Briefwahl auch für andere Personen beantragen?
Generell dürfen die Briefwahlunterlagen auch an einen anderen als die wahlberechtigte Person persönlich ausgehändigt werden. Wer den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist. Dazu kann das Textfeld für eine Vollmachterklärung auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder ein formloses Schriftstück genutzt werden. Bitte die Unterschrift nicht vergessen.
Bis wann kann ich die Briefwahl beantragen?
Im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können bis zum 21. Februar, 15:00 Uhr, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Wenn ein Wahlberechtigter plötzlich erkrankt, dürfen Wahlscheine auch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.
Bis wann müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen im Wahlbüro sein?
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten roten Wahlbriefumschlag an die Stadtverwaltung senden oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingegangen sein.
Was muss ich tun, sollte ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, werden bis zum 2. Februar 2025 ihre Wahlbenachrichtigungen für Wahl zum 21. Bundestag am 23. Februar 2025 erhalten.
Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten sich mit der Stadtverwaltung Nordhausen oder der jeweiligen Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz haben, in Verbindung setzen und klären, ob sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis kann bis spätestens 07.02.2025, bis 12:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Nordhausen im Wahlbüro, Markt 15 eingelegt werden.
Muss ich Porto für den Wahlbrief zahlen?
Nein, die Beförderung der Wahlbriefe innerhalb von Deutschland erfolgt portofrei.
Dürfen Menschen, die unter Betreuung stehen, wählen?
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Hilfeleistung erfolgt, die selbstbestimmte Willensbekundung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Es ist somit verboten, dass Dritte eine Stimme für einen Wahlberechtigten abgeben.
Wann kann ich online den Wahlschein beantragen?
Online-Wahlscheine können vom 03.02.2025 00:00 Uhr bis zum 21.02.2025 15:00 Uhr beantragt werden. Dies ist gesetzlich vorgegeben. Allerdings ist zu beachten, dass Ihnen für Beantragungen ab dem 20.02.2025 die Wahlunterlagen nicht mehr rechtzeitig auf dem Postweg zugestellt werden können. Die Zustellung der Post dauert nunmehr 3 Tage. Deshalb sollten für diese Fälle die Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro bis spätestens am 21.02.2025 15:00 Uhr persönlich oder mit Vollmacht über einen Bevollmächtigte Person abgeholt werden.
Allerdings muss der Antragsteller (Wähler) selber dafür Sorge tragen, dass sein ausgefüllter Wahlbrief bis zum Wahltag 18:00 Uhr im Wahlbüro eingeht. Dies ist in diesen Fällen nicht mehr postalisch, sondern nur persönlich oder per Einwurf in den Postbriefkasten der Stadt Nordhausen möglich.
Ab wann werden die Briefwahlunterlagen zugesendet?
Die Zusendung der Briefwahlunterlagen erfolgt ab dem 10.02.2025, auch wenn Sie bereits vorher die Briefwahlunterlagen beantragen können. Grund hierfür ist, dass die Stimmzettel erst ab dem 10.02.2025 zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen durch die Deutsche Post AG 3-4 Tage dauern kann. Bitte nehmen Sie von zwischenzeitlichen Rückfragen Abstand.