Ordnungsbehördliche Verordnung zur Abwehr von Gefahren durch:
• Verunreinigungen
• Zweckwidrige Benutzung von Papierkörben
• Fliegende Verkaufsanlagen
• Wildes Plakatieren, unerlaubte Werbung
• Verwilderte Tauben
• Offene Feuer im Freien
• Grillfeuer
• Aschenbecher
• Wildes Zelten
• Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit
• Wasser und Eisglätte
• Betreten und Befahren von Eisflächen
• Baden, motorbetriebene Wasserfahrzeuge
• Ski und Rodel auf öffentlichen Verkehrsflächen
• Skateboardfahren und Fahren mit Inlineskatern
• Straßenmusikanten
• Leitungen
• Schneeüberhang und Eiszapfen
• Beeinträchtigungen an Einrichtungen für öffentliche Zwecke
• Befahren, Parken, Sondernutzungen öffentlicher Anlagen
• Anpflanzungen
• Herkulesstaude
• Tiere
• Hunde
• Benutzung von Sportstätten
• Hausnummerierung
• Briefkästen und Klingelanlagen
in der Stadt Nordhausen.
vom 20. Juni 2016 einschließlich der 1. Verordnung zur Änderung der Neufassung der Nordhäuser Stadtordnung (NdhStadtO) vom 19.03.2018.
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