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Kommunale Steuern

Für Grundbesitz (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, private und betriebliche Grundstücke) wird die Steuer erhoben.

Die Kommune wendet auf den vom Finanzamt festgesetzten Steuermeßbetrag den vom Stadtrat beschlossenen Hebesatz an und setzt die Grundsteuer durch Grundsteuerbescheid fest.

Steuerhebesätze 
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche)385 von Hundert
Grundsteuer B (für Bauland und bebaute Grundstücke)635 von Hundert
Gewerbesteuer440 von Hundert

Stand: ab Januar 2016

Bei Fragen zum Thema kommunale Steuern wenden Sie sich bitte an die Stadtkämmerei Nordhausen