Einwohneranfrage
an den Stadtrat der Stadt Nordhausen
Sie haben Fragen zu aktuellen Entwicklungen in Nordhausen? Oder Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Sie finden, dass so manches Problem überhaupt nicht oder nicht ausreichend im Stadtrat bekannt ist?
Als Einwohnerin oder Einwohner der Stadt Nordhausen haben Sie nach Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift zu jeder Stadtratssitzung in der Einwohnerfragestunde die Möglichkeit, eine sogenannte Einwohneranfrage zu stellen.
Mehr Details hierzu am Ende der Seite
Mit dem nachfolgenden Formular können Sie Ihre Anfrage an den Stadtrat der Stadt Nordhausen stellen, damit Sie bereits in der Einwohnerfragestunde der Stadtratssitzung eine Antwort auf Ihre Frage erhalten können.
* Bitte alle Formularfelder ausfüllen! Ohne Angabe dieser Daten ist eine Bearbeitung nicht möglich.
Ihre Frage wird zugelassen, wenn sie von allgemeinem Interesse ist, in die Zuständigkeit des Stadtrates fällt und der Beantwortung keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
Hinweise zum Thema Einwohneranfragen
Beachten Sie bitte, dass je Fragesteller nur eine Einwohneranfrage mit maximal zwei Zusatzfragen eingereicht werden kann. Es ist also nicht möglich, mehrere Anfragen zu unterschiedlichen Themen auf ein Mal zu stellen.
Die Frage muss bis spätestens am 10. Werktag vor der Stadtratssitzung im Büro des Oberbürgermeisters, Ratsangelegenheiten, schriftlich eingereicht werden. Fällt dieser Tag auf einen gesetzlichen Feiertag, muss Ihre Anfrage spätestens am davor liegenden Werktag eingegangen sein. Bei rechtzeitigem Eingang soll die Beantwortung in der darauffolgenden Stadtratssitzung erfolgen, nachdem Sie Ihre Anfrage nach Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift vorgetragen haben. Allerdings kann Ihnen in begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei komplexen Sachverhalten, zunächst eine Zwischeninformation zugehen. Ihre Anfrage und die Antwort der Stadtverwaltung erscheinen in anonymisierter Form auf der Internetseite www.nordhausen.de.
Rechtliche Hinweise
Die rechtlichen Grundlagen zu Einwohneranfragen sind in der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortsteilräte der Stadt Nordhausen festgelegt. Grundlegende Regelungen über die Zusammensetzung und Tätigkeit der kommunalen Organe, die nähere Bestimmung der Zuständigkeiten von Oberbürgermeister und Stadtrat finden Sie in der Hauptsatzung. Die Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) regelt die Rechtsstellung der Einwohner und Bürger der Gemeinde. Danach ist Einwohner der Gemeinde, wer in der Gemeinde wohnt. Alle Einwohner haben gegenüber der Gemeinde die gleichen Rechte und Pflichten. Sie sind berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu nutzen, und verpflichtet, die Lasten der Gemeinde zu tragen. Bürger der Gemeinde ist jeder Einwohner, der als Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes bei den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist, der also das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen bzw. die entsprechenden Regelungen finden Sie im Bereich Ortsrecht: