Die Grundgebühr pro Person und Grundstück beträgt:

Personen pro GrundstückGrundgebühr/ Person + MonatGrundgebühr/ Person + JahrGrundgebühr/ Grundstück + Jahr
13,09 €37,08 €37,08 €
23,09 €37,08 €74,16 €
33,09 €37,08 €111,24 €
43,09 €37,08 €148,32 €
53,09 €37,08 €185,40 €
n3,09 €37,08 €n x 37,08 €

Für gewerblich genutzte Grundstücke wird eine Grundbehälterausstattung mit einem Restabfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 60 Litern vorgenommen. Zusätzlicher Behälterbedarf wird auf Antrag bereitgestellt.

Die Höhe der zu entrichtenden Grundgebühr richtet sich nach der Größe und der Anzahl der zur Verfügung gestellten Rest- und Bioabfallbehälter.

bereitgestellte BehältergrößeGrundgebühr je Restabfallbehälter + JahrGrundgebühr je Bioabfallbehälter + Jahr
Rest-/ Bioabfallbehälter mit einem
Fassungsvermögen von:

60 Litern39,60 €32,40 €
120 Litern79,20 €64,80 €
240 Litern158,40 €129,60 €
Restabfallgroßbehälter mit einem
Fassungsvermögen von:

1,1 m3726,00 €
5,0 m33.300,00 €
7,0 m34.620,00 €
10,0 m36.600,00 €
20,0 m313.200,00 €

Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Behältergebühr sind die, dem an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke tatsächlich zur Verfügung gestellten Restabfall- und Bioabfallbe

bereitgestellte BehältergrößeBehältergebühr je Behälter + MonatBehältergebühr je Behälter + Jahr
Rest-/ Bioabfallbehälter mit einem
Fassungsvermögen von:

60 Litern0,45 €5,40 €
120 Litern0,44 €5,28 €
240 Litern0,58 €6,96 €
Restabfallgroßbehälter mit einem
Fassungsvermögen von:

1,1 m33,89 €46,68 €
5,0 m326,22 €314,64 €
7,0 m328,85 €346,20 €
10,0 m331,47 €377,64 €
Presscontainer mit einem
Fassungsvermögen von:

10,0 m3234,46 €2.813,52 €
20,0 m3303,70 €3.644,40 €

Abfuhrgebühr

Stand: Januar 2009

Ein Behältervolumen für Restabfälle von 15 Litern und für Bioabfälle von7,5 Litern je Person und Woche wird bereitgestellt.
Von diesem Vorhaltevolumen werden unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Entleerungen als Mindestentsorgungsvolumen 5 Liter bei Restabfall und 2,5 Liter bei Bioabfall je Person und Woche vorgegeben.

Die Höhe der Abfuhrgrundgebühr für den Restabfall richtet sich grundsätzlich nach der Größe und der Anzahl der bereitgestellten Restabfallbehälter sowie der Häufigkeit der Abfuhren. Es wird grundsätzlich eine Mindestabfuhrgebühr bezogen auf das Mindestentsorgungsvolumen von 5 Litern pro Person und Woche berechnet.

Die Abfuhrgebühr je abgefahrenen Liter Restabfall beträgt 0,040 € / Liter.

Personen pro GrundstückMindestentsorgungs-VolumenMindestentsorgungs-VolumenMindestabfuhr-Gebühr
pro Grundstück/Wochepro Grundstück/JahrGrundstück/Jahr
15,0 Liter260 Liter10,40 €
210,0 Liter520 Liter20,80 €
315,0 Liter780 Liter31,20 €
420,0 Liter1.040 Liter41,60 €
525,0 Liter1.300 Liter52,00 €
nn x 5,0 Litern x 260 Litern x 260 x 0,040 €


Für die an die getrennte Bioabfallentsorgung angeschlossene Grundstücke wird eine Mindestabfuhrgebühr bezogen auf das Mindestentsorgungsvolumen von 2,5 Litern pro Person und Woche berechnet.

Die Abfuhrgebühr je abgefahrenen Liter Bioabfall beträgt 0,030 € / Liter.

Personen pro GrundstückMindestentsorgungs-VolumenMindestentsorgungs-VolumenMindestabfuhr-Gebühr
pro Grundstück/Wochepro Grundstück/JahrGrundstück/Jahr
12,5 Liter130 Liter3,90 €
25,0 Liter260 Liter7,80 €
37,5 Liter390 Liter11,70 €
410,0 Liter520 Liter15,60 €
512,5 Liter650 Liter19,50 €
nn x 2,5 Litern x 130 Liten x 130 x 0,030 €


Für gewerbliche Grundstücke richtet sich die Höhe der Abfuhrgebühr ausschließlich nach der Größe und der Anzahl bereitgestellter Rest-/Bioabfallbehälter sowie der Häufigkeit der Abfuhren.

Die Abfuhrgebühren für die wöchentliche Entleerung, die Behälterreinigung sowie Verwertung der Speisereste aus gewerblichen Einrichtungen, Großküchen, Verkaufseinrichtungen, Speisegaststätten, Heimen

BehältergrößeAbfuhrgebühr je Liter Bioabfall
60 Liter0,064 €
120 Liter0,047 €


Für eine auf Antrag des Gebührenpflichtigen zusätzlich durchgeführte Abfuhr wird neben der Abfuhrgebühr eine Zusatzentleerungsgebühr erhoben.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Umwelt des Landratsamtes
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