Schulen

Aufgaben als Schulträger

In der Stadt Nordhausen spielt Bildung eine wesentliche Rolle und wird als wichtiger kommunaler Standortfaktor wahrgenommen. Ausdruck dessen ist vor allem die seit Jahren konsequente Umsetzung der Schulträgeraufgaben im Bereich Sanierung und Ausstattung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen.
Ein wesentliches Ziel der schulischen Bildung in der Stadt Nordhausen ist die Schaffung optimaler Lernbedingungen für jeden einzelnen Schüler – unabhängig von seinen individuellen Voraussetzungen.

Die Stadt Nordhausen ist Schulträger für 6 Staatliche Grundschulen und 4 Staatliche Regelschulen im Stadtgebiet.

Damit ist die Stadt in diesen Schulen verantwortlich für:
  • Erstellung und Fortschreibung der Schulnetzplanung
  • die Vorhaltung und Unterhaltung der notwendigen Schulanlagen (Schulgebäude, Turnhallen, Außenanlagen)
  • die Ausstattung der Schulen (Möbel, Technik, EDV usw.)
  • Bereitstellung der notwendigen Unterrichtsmittel
  • Schülerbeförderung
  • Berechnung und Einzug der Hortgebühren
  • Schulbaumaßnahmen

Schulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen

Grundschulen

Regelschulen

Hortbetreuung in den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt

In allen Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen werden zur außerunterrichtlichen Betreuung und Förderung der Schüler Horte geführt. Für alle Grundschulkinder besteht ein Anspruch auf Betreuung im Hort. Um diese Betreuung in Anspruch nehmen zu können, ist eine jährliche Anmeldung, die gegebenenfalls mit einer Prüfung des Familieneinkommens verbunden ist, notwendig. Alle Anmeldungen, Änderungsmitteilungen, Abmeldungen, Abgabe von Unterlagen zur Gebührenberechnung bzw. -befreiung usw. werden in der jeweiligen Schule entgegengenommen und an den Schulträger zur Bearbeitung weitergeleitet.
Formular Anmeldung zur Hortbetreuung
Formular Änderung/Abmeldung
Formular Lastschrifteinzug (SEPA)

Die Formulare sind auch in den Horten bzw. Sekretariaten der Schulen erhältlich.

Die zu zahlenden Gebühren bestehen aus:
  • Personalkostenanteil zur Deckung eines Teils der Kosten für das Hortbetreuungspersonal – dieser Anteil wird durch den Schulträger im Auftrag des Freistaates Thüringen erhoben und dorthin weitergeleitet
  • Sachkostenanteil zur Deckung eines Teils der für die Hortbetreuung aufzubringenden Betriebs- und sonstigen Sachkosten – wie z.B. Ausstattung der Horte und Hortspielplätze, Hortveranstaltungen, Bastel- und Spielmaterial usw.

Die Höhe der aktuellen Gebühren sowie deren Staffelung ist dieser Liste der Hortgebühren zu entnehmen.

Rechtliche Grundlagen für die Hortbetreuung:


Sie können Ihr Kind mit bis zu 10 Stunden oder mehr als 10 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit im Hort anmelden. Diese Betreuungszeit umfasst die Zeiten vor dem regulären Beginn des Unterrichts und nach Beendigung des Unterrichts.
Neben dem zeitlichen Betreuungsumfang spielt auch die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder, die Kinder der Familie, welche eine Kindertageseinrichtung bzw. Tagespflege besuchen sowie das Haushaltseinkommen bei der Ermittlung der Gebühren eine Rolle. Dazu sind entsprechend geeignete Nachweise mit dem Antrag bzw. den Änderungsmitteilungen abzugeben.

Die Öffnungszeiten der Schulhorte werden je nach angemeldetem Betreuungsbedarf im Einvernehmen mit der Schulelternvertretung entsprechend der gesetzlichen Regelungen festgelegt.
Während der Schulzeiten sind die Horte in der Regel je nach Bedarf der einzelnen Schule von 06.00 Uhr bis Unterrichtsbeginn sowie nach Unterrichtsbeginn bis längstens 17.00 Uhr geöffnet, in den Ferien von 06.30 Uhr bis 16.30 Uhr.
Auf der Grundlage rechtlicher Regelungen des Freistaates Thüringen wird für die Sommerferien durch die jeweilige Schulkonferenz eine dreiwöchige Hort-Schließzeit festgelegt. Diese Schließzeiten werden den Eltern zum Schuljahresbeginn durch die Schule bekannt gegeben.

Fragen zur Gebührenermittlung und -befreiung, zu den abzugebenden Unterlagen usw. beantworten wir Ihnen gern:
03631 – 696 9338

Schülerbeförderung

Die Stadt Nordhausen ist als Schulträger verantwortlich für die Schülerbeförderung zu den Schulen in ihrer Trägerschaft für
  • Schüler in Grundschulen bei einem Schulweg von mindestens zwei Kilometern.
  • Schüler in Regelschulen bei einem Schulweg von mindestens drei Kilometern.


Die Beförderungs- und Erstattungspflicht besteht dabei nur für die kürzeste Wegstrecke zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule, die dem Schüler den von ihm angestrebten Schulabschluss ermöglicht.

Grundsätzlich sind öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Dazu erhalten anspruchsberechtigte Schüler in jedem Schuljahr auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) - § 4 „Schülerbeförderung“ für die Nutzung der Busse oder Straßenbahnen im Stadt- bzw. Regionalverkehr einen Schülerfahrausweis im Chipkartenformat.
Der Schülerfahrausweis ist nur für 1 Schuljahr gültig und muss nach Bedarf jedes Schuljahr neu beantragt werden. Dies erfolgt in der Regel über das Schulsekretariat.
Die Schülerfahrausweise berechtigen ausschließlich zur Nutzung der auf dem Fahrausweis angegebenen Strecke (von Haltestelle – nach Haltestelle) in den ausgewiesenen Gültigkeitszeiträumen (nicht während der Ferien). In diesem Zusammenhang weisen wir auf das Schülerfreizeit-Ticket der Verkehrsbetriebe Nordhausen hin, das für monatlich 12 € die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel an Wochentagen ab 14.00 Uhr, an den Wochenenden sowie in den Ferien ermöglicht.

Nur in Ausnahmefällen wird eine Schülerbeförderung außerhalb des regulären Linienverkehrs der öffentlichen Verkehrsmittel organisiert bzw. werden Fahrkosten bar erstattet. Das Formular zur Fahrkostenerstattung finden Sie hier:

Einschulungen

Die Anmeldungen der Schulanfänger an den Staatlichen Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen finden jährlich im Monat Mai statt.
Der genaue Anmeldezeitraum sowie der Geburtszeitraum der anzumeldenden Kinder werden rechtzeitig in der Presse veröffentlicht.

Zur Anmeldung sind vorzulegen:
  • die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch
  • bei alleinerziehenden Eltern Nachweise zum Sorgerecht bzw. Vollmachten
  • eine Einverständniserklärung zur Schulanmeldung des nicht anwesenden Elternteiles
  • Nachweis über die Masernschutzimpfung


Eine telefonische Terminvereinbarung für die Anmeldung wird erbeten. Dazu wenden Sie sich bitte rechtzeitig direkt an die gewünschte Schule.

Bitte informieren Sie sich vorab über die geltenden Hygienemaßnahmen der Schule (evtl. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Einhaltung Mindestabstände usw.)

Mit den Änderungen des Thüringer Schulgesetzes sowie der Thüringer Schulordnung gelten erstmals ab diesem Jahr auch Änderungen des Anmeldeverfahrens:
  • Eltern wählen mit einem Erst- und Zweitwunsch die Schulen, an denen ihr Kind unterrichtet werden soll
  • die Anmeldung erfolgt in der Erstwunschschule
  • Anmeldungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist abgegeben werden, werden nur berücksichtigt, wenn sie in des Anmeldeverfahren noch einbezogen werden können
  • über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin im Rahmen der Aufnahmekapazität
  • übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt (§ 15a Thüringer Schulgesetz) in der Rangfolge werden zuerst die Kinder berücksichtigt, für die die gewählte Grundschule die nächstgelegene Schule ist, danach, ob bereits Geschwisterkinder die Grundschule besuchen, Vorliegen eines besonderen Härtefalles, im Übrigen entscheidet das Los
  • wird die Aufnahme in der gewählten Erst- und Zweitwunschschule abgelehnt, kann das zuständige Staatliche Schulamt Nordthüringen eine Schule zuweisen


Kontakt

Schulverwaltung

Stadt Nordhausen
SG Schulen, Jugend und Sport
Markt 15
99734 Nordhausen
Neues Rathaus, Zi. 132
(0 36 31) 696 9491

Online-Terminservice für Einschulungsuntersuchung

Termine für die Untersuchungen für die Einschulung können via Online-Terminservice gebucht werden.

Möglich ist auch, den Termin direkt vor Ort im BürgerServiceZentrum des Landratsamtes (telefonisch erreichbar unter 03631 911-9119) zu buchen.

Staatliches Schulamt Nordthüringen

Das Staatliche Schulamt Nordthüringen ist in seinen Aufgaben regional für den Eichsfeldkreis, den Kyffhäuserkreis, den Landkreis Nordhausen und den Unstrut-Hainich-Kreis zuständig.
Hier geht es zur Website des Staatlichen Schulamtes Nordthüringen!

Schulnetzplanung

Fortschreibung der Schulnetzplanung der Stadt Nordhausen www.nordhausen.de/allris.
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