Verkehrsentwicklung Altstadt
Verkehrskonzept der Stadt Nordhausen im Bereich der Altstadt
Maßnahmenübersicht (Foto: Stadt Nordhausen)
Ziel dieses Verkehrskonzepts, das im Auftrag der Stadt Nordhausen durch die Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH (BBW) erarbeitet wird, ist die stadt-, sozial- und umweltverträgliche Abwicklung des Verkehrs in der Nordhäuser Altstadt.
Besonderer Wert wird dabei auf die Erstellung eines integrierten Konzeptes gelegt, das die Belange der unterschiedlichen Verkehrsarten
- Fußgängerverkehr,
- Radverkehr,
- öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und
- motorisierter Individualverkehr (MIV)
- Lieferverkehr
angemessen berücksichtigt.
Neben der Lösung vorhandener Probleme hat das Verkehrskonzept insbesondere die Vermeidung künftiger Probleme im Zuge der weiteren Entwicklung im Sanierungsgebiet Altstadt zum Ziel.
Aktueller Stand Juli 2012
Basierend auf umfangreichen Verkehrserhebungen im Juni 2010 und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde der Planungsprozesses durch eine Arbeitsgruppe begleitet, die sich zusammensetzte aus Vertretern der örtlichen Politik, von Wirtschaft, Handel, Verwaltung, Straßenbaulastträgern, Polizei, ADFC, der Verkehrsbetriebe, Eigentümer, uvm. Hier wurden die jeweils erzielten Ergebnisse präsentiert und intensiv sowie alternativ diskutiert. Zahlreiche Anregungen der Mitglieder des Arbeitskreises sind in die Konzepterarbeitung eingeflossen.
Durch die BBW wurden zwischenzeitlich die Arbeiten zum Verkehrskonzept 2025 für die Altstadt Nordhausen abgeschlossen. Nach ausführlicher Diskussion mit den Stadträten ist der Beschluss über die zur Umsetzung vorgesehen Maßnahmen und deren Priorität für im Stadtrat am 08.02.2012 gefasst worden. Der Beschluss sowie dessen Anlagen (Konzeptauszug und Prioritätenliste) können unter
BV/0531/2011 eingesehen werden.
Nachfolgend werden die Maßnahmen kurz vorgestellt.
Dabei sind K1-Maßnahmen i. d. R. kurzfristig und mit beschränktem baulichem Aufwand umsetzbar, K2-Maßnahmen mit höherem planerischen und baulichen Aufwand und damit eher mittelfristig umzusetzen sowie K3-Maßnahmen nur mit erheblichem planerischen und baulichen Aufwand zu realisieren und daher laut Beschluss des Stadtrates nicht zur Umsetzung vorgesehen.
Maßnahmen