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Thüringer Gesundheitsministerium setzt Kabinettbeschluss um / Neue Muster-Allgemeinverfügung formuliert Lockerungen für Warnstufe 2

Dienstag, 08. Februar 2022, 10:18 Uhr
Am 4. Februar 2022 hat die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner die Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung unterzeichnet. Mit der Neufassung der Thüringer Infektionsschutzverordnung werden die bestehenden Maßnahmen an den Kabinettbeschluss vom 1. Februar 2022 angepasst. Somit gilt in bestimmten Bereichen statt einer 2G-Zugangsbeschränkung künftig nur noch eine 3G-Beschränkung. Damit erhalten auch ungeimpfte Negativ-Getestete wieder Zutritt zu den Angeboten der Gastronomie, des Einzelhandels und der körpernahen Dienstleistungen.

Die Verordnung tritt am Montag, 7. Februar 2022, in Kraft und gilt bis einschließlich 2. März 2022.

Landkreise und kreisfeie Städte, die sich aufgrund des Frühwarnsystems bereits in Warnstufe 2 befinden, können mittels Allgemeinverfügungen lokal weitere Lockerungen umsetzen. Um einen thüringenweit einheitlichen Rahmen zu gewährleisten, hat das Thüringer Gesundheitsministerium allen Gebietskörperschaften eine entsprechende Muster-Allgemeinverfügung übersandt. Eine Übersicht zu den möglichen Öffnungsschritten finden Sie unter: https://www.tmasgff.de/covid-19/aktuelle-massnahmen

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen auf der Homepage des Gesundheitsministeriums.

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