Meldung
Das Landratsamt Informiert
Mittwoch, 09. Februar 2022, 13:21 Uhr
Nordhausen (psv) Das Landratsamt Nordhausen informiert über die Erleichterung für Warnstufe 2, über die Möglichkeit zur Online-Meldung für positiv Getestete und Kontaktpersonen und über die Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel.
Erleichterung für Warnstufe 2
Da im Landkreis Nordhausen gemäß des Thüringer Corona-Frühwarnsystems aktuell die Warnstufe 2 gilt, treten ab Mittwoch, dem 9. Februar, weitere Erleichterungen abweichend von der Corona-Landesverordnung in Kraft. Dies hat der Landkreis Nordhausen heute mit einer Allgemeinverfügung im Amtsblatt geregelt. Damit gelten
folgende Regelungen bei Kontaktbeschränkung, öffentlichen und privaten Veranstaltungen und bei 3G- und 2G-Zugangsbeschränkungen.
Online-Meldung für positiv Getestete und Kontaktpersonen
Durch die derzeit deutlich steigenden Fallzahlen ist es aktuell nicht möglich, alle Betroffenen zeitnah telefonisch zu kontaktieren. Das Gesundheitsamt muss deshalb weiter verstärkt Prioritäten bei der Kontaktnachverfolgung setzen.
Das Landratsamt Nordhausen informiert darüber
hier.
Stallpflicht für Geflügel aufgehoben
Ab Mittwoch, dem 9. Februar, ist die Stallpflicht für Geflügel in den betroffenen Ortschaften Auleben, Aumühle, Bielen und Sundhausen aufgehoben. Das hat der Landkreis Nordhausen heute mit einer Allgemeinverfügung im Amtsblatt festgelegt. Es wurden keine Ausbrüche von Geflügelpest im Landkreis Nordhausen registriert und auch kein vermehrtes Wildvogelsterben festgestellt. Untersuchungen im Rahmen des Monitorings bei Wildvögeln zeigten zudem ausnahmslos Negativbefunde hinsichtlich der hochpathogenen aviären Influenza. Deshalb ist die Aufstallung von Geflügelbeständen nicht länger erforderlich.
Der Landkreis hatte Mitte Dezember eine Stallpflicht für Geflügel in Auleben, Aumühle, Bielen und Sundhausen veranlasst, nachdem es zwei bestätigte Ausbrüche von Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen im Altenburger Land und im Landkreis Hildburghausen gab. Weiterhin gültig bleibt die Allgemeinverfügung zur Verschärfung der Biosicherheitsmaßnahmen. Demnach sind alle Geflügelhalter aufgefordert, die Gesundheit ihres Geflügels zu kontrollieren und geeignete Hygienemaßnahmen zu ergreifen.