Meldung
SEB informiert: Neue Abwassergebühren für Nordhäuser und Hohensteiner Kunden ab 1. Januar 2026
Montag, 02. Februar 2026, 08:47 Uhr
Zum 31.12.2025 endete der zweijährige Kalkulationszeitraum der bis dahin gültigen Abwassergebühren des Stadtentwässerungsbetriebes der Stadt Nordhausen. Im Ergebnis einer neuen Gebührenkalkulation sind Gebührenanpassungen unumgänglich. Die entsprechende Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung wurde im November vom Nordhäuser Stadtrat beschlossen und nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht am 22.12.2025 im Nordhäuser Ratskurier veröffentlicht.
Auf einen moderaten Anstieg der Gebühren müssen sich die Kunden mit Anschluss an die Zentralkläranlagen des Stadtentwässerungsbetriebes einstellen. Die Einleitungsgebühren für Schmutzwasser erhöhen sich von derzeit 2,02 /m³ auf 2,25 /m³ und die Grundgebühr von 96,00 auf 105,00 für den kleinsten Zähler (linear steigend nach Zählergröße). Im Gegenzug sinkt die Niederschlagswassergebühr von derzeit 0,38 /m² auf 0,35 /m².
Eine finanzielle Entlastung gibt es für die Kunden mit Kleinkläranlagen. Zwar steigt auch hier die Einleitungsgebühr von 1,59 /m³ (0,69 /m³ mit vollbiologischer Kleinkläranlage) auf 1,79 /m³ (1,05 /m³ mit vollbiologischer Kläranlage), doch sinkt für diese Kunden die Beseitigungsgebühr für die Entsorgung der Schlämme aus Kleinkläranlagen von 54,39 /m³ auf 38,03 /m³. Damit wird es insgesamt günstiger. Auch die Entsorgung des Inhaltes von
abflusslosen Sammelgruben wird preiswerter. Hier sinkt die Beseitigungsgebühr von 42,13 /m³ auf 33,53 /m³.
Maßgebliche Gründe für die Erhöhungen sind insbesondere sinkende Mengen aufgrund des demografischen Wandels, allgemein gestiegene Kosten sowie der Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen vergangener Jahre. Gemäß dem Thüringer Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen des vergangenen Kalkulationszeitraumes den Kunden im nächsten Bemessungszeitraum gutzubringen, Kostenunterdeckungen sollen berücksichtigt
werden. Konnten in vergangenen Jahren noch höhere Kostenüberdeckungen gutgebracht werden, sind es im nächsten Zeitraum nur noch geringere Beträge, die berücksichtigt werden können. Da die Gebührenkalkulation lediglich eine gewissenhafte Prognose für die Entwicklung von zukünftigen Kosten und Mengen darstellt, werden am Ende eines Kalkulationszeitraumes immer Kostenüber- und -unterdeckungen festgestellt. Dies führt
regelmäßig zu Schwankungen bei den Gebührensätzen. Die neue Gebührenberechnung gilt erneut für einen Zeitraum von zwei Jahren. Die Anpassungen erfolgen automatisch mit den Bescheiden zur Jahresverbrauchs-abrechnung, welche in Kürze versandt werden.
Ungeachtet dieser Änderungen bleibt der Stadtentwässerungsbetrieb für seine ca. 9.100 Kunden in der Stadt Nordhausen, ihren Ortsteilen sowie in der Gemeinde Hohenstein einer der günstigsten Abwasserentsorger in Thüringen. Oberstes Ziel des Eigenbetriebes ist es, in gewohnter Weise auch weiterhin als kompetenter Dienstleister für seine Kunden die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung im Entsorgungsgebiet zu gewährleisten.