Bürgerservice

Ladenöffnungsgesetz

zuständig:

Landratsamt Nordhausen

03631 911-0
03631 911-9119
Grimmelallee 23
99734 Nordhausen
Landratsamt und BürgerServiceZentrum:

Montag: 8.30-12.00 Uhr
Dienstag: 8.30-16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30-18.00 Uhr
Freitag: 8.30-12.00 Uhr
Für den Vollzug des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes ist das Landratsamt Nordhausen zuständig.

Ladenöffnungsgesetz

zuständig:

Landratsamt Nordhausen

03631 911-0
03631 911-9119
Grimmelallee 23
99734 Nordhausen
Landratsamt und BürgerServiceZentrum:

Montag: 8.30-12.00 Uhr
Dienstag: 8.30-16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30-18.00 Uhr
Freitag: 8.30-12.00 Uhr
Für den Vollzug des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes ist das Landratsamt Nordhausen zuständig.
Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und geben hierzu Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung.