Ausschreibungen & Auslegungen
Bebauungsplan Nr. 118 "Bruno-Kunze-Straße" der Stadt Nordhausen
01.12.2025 - 13.01.2026

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26.11.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 118 Bruno-Kunze-Straße der Stadt Nordhausen gebilligt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (BV/0409/2025).
Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Der ca. 5,2 ha große räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 118 umfasst den Bereich östlich und westlich der Bruno-Kunze-Straße und wird durch die Freiherr-vom-Stein-Straße im Norden, die Reichsstraße im Nordosten, den Platz der Gewerkschaften im Osten, die Emil-Reichardt-Straße im Südosten sowie die Oskar-Cohn-Straße im Südwesten begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke der Flur 3, Gemarkung Nordhausen: 16/11, 16/14, 16/15, 16/16, 16/17, 24/21, 24/22, 24/46, 24/47, 25/10, 26/3, 29/3, 29/4, 29/5, 29/6, 30/2, 30/3, 30/4, 31/2, 31/3, 315/27, 316/27, 317/27, 324/27, 392/30, 393/30, 774/30, 901/26, 902/26, 946/24, 947/24, 948/26, 949/26, 950/27, 1009/24, 1010/24, 1011/24, 1014/24, 1021/24, 1022/24, 1023/24, 1024/24, 1052/25, 1053/25, 1066/26, 1067/25 und 1224/25 sowie jeweils teilweise die Flurstücke 16/13, 24/3, 25/1, 36/5, 36/17, 36/18, 852/24, 854/24 und 1245/24. Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Wesentliches Ziel der Planung
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 118 ist erforderlich, um die bestehenden Einzelhandelsbetriebe innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs zu sichern und um eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf den bislang noch brachliegenden Flächen (entlang der Freiherr-vom-Stein-Straße) entsprechend der vom Stadtrat beschlossenen Konzepte zu gewährleisten. Weitere wesentliche Planungsziele sind die Wahrung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Nordhausen.
Verfahren und Beteiligung
Der Bebauungsplan wird im so genannten Regelverfahren nach den §§ 2 bis 4c und §§ 10, 10a BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 118 Bruno-Kunze-Straße Stadt Nordhausen, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht sowie der nach Einschätzung der Stadt Nordhausen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden auf der Internetseite der Stadt Nordhausen unter
https://www.nordhausen.de/rathaus/ausschreibungen.php in der Zeit
vom 02.12.2025 bis einschließlich 12.01.2026
veröffentlicht (sog. Veröffentlichungsfrist). Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im Flur des Amtes für Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG, während der Öffnungszeiten
| Montag | von 8.30 bis 15.30 Uhr
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| Dienstag | von 8.30 bis 15.30 Uhr
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| Mittwoch | nach gesonderter Terminvereinbarung unter Tel. 03631/ 696 9465
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| Donnerstag | von 8.30 bis 18.00 Uhr
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| Freitag | von 8.30 bis 12.00 Uhr. |
öffentlich ausgelegt. Bitte beachten Sie hierbei die verwaltungsinternen Schließtage vom 24.12.2025 bis einschließlich 26.12.2025 sowie vom 31.12.2025 bis einschließlich zum 02.01.2026.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist wird jedermann Gelegenheit zur Einsichtnahme und Erörterung des Entwurfs gegeben. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen sowie Auskünfte zu der oben genannten Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache möglich. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an
stadtplanung-ost@nordhausen.de übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich an die oben genannte Postanschrift sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift im Amt für Stadtentwicklung) abgegeben werden.
Zu den nach Einschätzung der Stadt Nordhausen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, die im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bereitgestellt werden, gehören
- Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden,
- Schallimmissionsprognose,
- Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse,
- Schätzung des zu erwartenden, planbedingten Kfz-Verkehrsaufkommens,
- Erhebung der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken (DTV).
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
| Schutzgut | Information in Stichworten
|
| Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Natura-2000-Gebiete | Auswirkungen auf Flora und Fauna (insbesondere auf Zauneidechsen), Vegetationsbestand, Biotopschutz, Zulässigkeit von Eingriffen, Vorkommens- und Ursprungsgebiet
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| Fläche und Boden | Altlasten, Kampfmittelbelastung, Bodentypen, Bodenfunktionen, Ingenieurgeologie/Baugrundbewertung, Geologie/Rohstoffgeologie, Bergbau/Altbergbau, Bodenschutz und Geotopschutz, Belange der Flurbereinigung und Bodenordnung, Geländehöhen, Flächenverbrauch, Versiegelungsgrad
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| Wasser | Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete, Niederschlagswasser und Versickerung, Grundwasserschutz, Hydrologie und Hydrogeologie, Stauanlagenaufsicht, Gewässerunterhaltung, Wasserbau, Wasserrecht
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| Luft und Klima | Klimazone, Auswirkungen auf das Lokalklima, Luftqualität, klimatische Funktionen und Kaltluftentstehung, Immissionen durch Gerüche und Luftschadstoffe
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| Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung insgesamt | Geräuscheinwirkungen, schalltechnische Auswirkungen, verkehrliche Erschließung, Kfz-Verkehrsstärken, Immissionen durch Licht und Erschütterungen, Erholungsfunktion, Brand- und Katastrophenschutz, Hygiene und Infektionsschutz
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| Kultur und sonstige Sachgüter | Auswirkungen auf Bau-, Kunst- und Bodendenkmale, archäologische Fundstellen
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| Landschaft | Landschafts-/Ortsbild, Erholungsfunktion
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| Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern und Sonstiges | Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, Auswirkungen durch Kumulierung mit benachbarten Vorhaben, Auswirkungen durch die eingesetzten Techniken und Stoffe, Auswirkungen durch Abfälle, ihre Beseitigung und Verwertung, Abfallwirtschaft und Deponie/Abfallrecht, Entwicklungsgebot nach § 8 (2) BauGB, Belange der Raumordnung, Einschätzung der städtebaulichen Auswirkungen, Zentrenstruktur, Belange der Landwirtschaft und Agrarstruktur, Anschluss an Ver- und Entsorgungsnetze, Festpunkt des Amtlichen Geodätischen Raumbezuges |
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Nordhausen, den 27.11.2025
gez. Kai Buchmann
Oberbürgermeister
Hinweise
Die Normen DIN 4109-1:2018-01 und DIN 4109-2:2018-01, auf die der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen verweist, können bei der Stadtverwaltung Nordhausen, Amt für Stadtentwicklung, Markt 1, 09734 Nordhausen während der oben genannten Öffnungszeiten eingesehen werden.
Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (Mitteilung des Abwägungsergebnisses). Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahme an den Stellungnehmenden/ die Stellungnehmende erfolgen.
Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird ggf. in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden bzw. können diese in weiteren Verfahrensschritten Bestandteil einer öffentlichen Auslegung werden.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO sowie § 16 (1) ThürDSG. In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Datenschutzgrundverordnung finden sich die weiterführenden Datenschutzinformationen sowohl unter dem entsprechenden Beteiligungsverfahren auf
https://www.nordhausen.de/rathaus/ausschreibungen.php als auch in den ausliegenden Verfahrensunterlagen.
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