Meldung
Neugestaltung des Nordhäuser Ehrenfriedhofs | Sichtbarmachung der Sammelgräber
Schwerpunkt der Neugestaltung ist die Sichtbarmachung der Sammelgräber, da die Grabreihen der über 2.300 bestatteten Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge nicht mehr erkennbar sind. Außerdem soll ein neues Informations-/Besucherleitsystem den Ehrenfriedhof als überregional bedeutenden Friedhof, Kriegsgräberstätte und Gedenkort nach Außen und im Gelände besser kennzeichnen, heißt es in der Begründung des Beschlusses. Die Gedenkstättenleitung des ehem. Das KZ Mittelbau-Dora hat für den weiteren Erneuerungsprozess fachliche Unterstützung zugesagt und auch das Thüringer Landesverwaltungsamt und die Thüringer Staatskanzlei werden, aufgrund der hohen Bedeutung des Vorhabens, dieses finanziell unterstützen.
Der 1945/46 angelegte Ehrenfriedhof am Stresemannring ist heute einer der wichtigsten erinnerungskulturellen Orte Nordhausens in Erinnerung und Gedenken an NS-Verbrechen und Opfer des Zweiten Weltkrieges. Der Ehrenfriedhof hat aber über Nordhausen hinaus wichtige und Erinnerungsfunktionen, die seine Gestaltung und seinen Erhalt als Mahn- und Gedenkort sowie als bedeutender Friedhof unverzichtbar machen. Es ist die größte Friedhofsanlage dieser Art in Thüringen und allein durch die Zahl der hier auf einem gesonderten Friedhof beerdigten KZ-Häftlinge und Zwangsarbeiter einzigartig in Ostdeutschland. Besonders ist außerdem der Charakter als gemeinsamer Gedenkort der Alliierten mit der Anlage des Sowjetischen Ehrenfriedhofes im Jahr 1946 im südlichen Teil. Die Gestaltung der Kriegsgräber mit dauerndem Ruherecht ist zudem auch eine Pflichtaufgabe gemäß Gräbergesetz und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz.
Gemäß der nach der letzten Beratung in der Bewertungskommission im Juli 2021 vorliegenden Kostenschätzung betragen die Baukosten (inklusive der Planungskosten) insgesamt ca. 696.140 Euro. Dies entspricht Mehrauszahlungen i. H. v. 246.140 €. Diese Mehrauszahlungen sollen durch 33.744 € Mehreinzahlung aus Zuwendungen der Thüringer Staatskanzlei, 112.396 € Mehreinzahlung aus Zuwendungen des Thüringer Landesverwaltungsamtes und 100.000 € Minderauszahlung der Eigenmittel für den Breitbandausbau (da keine Umsetzung in 2021) gedeckt werden.