Bürgerservice

Anzeige einer Veranstaltung

zuständig:

Sachgebiet Ordnung und Verkehr (Öffentliche Ordnung)

03631/696-9561
03631/696-833
Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Ordnung und Verkehr
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Wer eine öffentliche Vergnügung (Volks- und Heimatfeste, Schützenfeste, Brauchtums- und Traditionsfeste, Sportfeste, Karnevalsveranstaltungen, Straßenfeste usw.) veranstalten will, muss dies gemäß § 42 Abs. 1 ThürOBG schriftlich der Gemeinde/Stadt anzeigen.

Das Formular für die Anzeige erhalten Sie unter Downloads als PDF-Datei zum Herunterladen.
Downloads
Dokumente
Mitzubringen ist der Personalausweis oder Reisepass.
Fristen
Die Veranstaltung ist mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen.
Bemerkung
Eine schriftliche Bestätigung der Veranstaltungsanzeige erfolgt grundsätzlich nur bei Erlaubnissen wie z. B. Sperrzeiten oder Brauchtumsfeuern, oder bei der Erteilung von Auflagenbescheiden.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das SG Ordnung und Verkehr, Tel. 03631/696-9252

Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail SG Ordnung und Verkehr

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03631/696-9561
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99734 Nordhausen
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Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Wer eine öffentliche Vergnügung (Volks- und Heimatfeste, Schützenfeste, Brauchtums- und Traditionsfeste, Sportfeste, Karnevalsveranstaltungen, Straßenfeste usw.) veranstalten will, muss dies gemäß § 42 Abs. 1 ThürOBG schriftlich der Gemeinde/Stadt anzeigen.

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Die Veranstaltung ist mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen.
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Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das SG Ordnung und Verkehr, Tel. 03631/696-9252

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