Vorhaben, die den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild beeinträchtigen können, stellen genehmigungspflichtige Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß §§ 13-19 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar.
Durch die zuständigen Genehmigungsbehörden können Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffes in Natur und Landschaft gefordert werden.
Bauträger und Vorhabensträger können im Einzelfall die erforderlichen Ausgleichsverpflichtungen mit entsprechender Übernahme der Kosten an die Stadt Nordhausen abtreten, d. h. durch die Stadt realisieren lassen.
Bemerkung
Ansprechpartner:
Herr Gerwien
Tel.-Nr.: 03631 / 696 9273