Meldung

Satzungen in 1. Lesung: Wochenmarkt soll künftig auf dem Rathausplatz sein

Donnerstag, 02. Dezember 2004, 14:53 Uhr
Nordhausen (psv) In 1. Lesung lag gestern den Stadträten der Entwurf der neuen Markt- und Marktgebührensatzung vor. Beide Satzungen sollen noch vor der endgültigen Beschlussfassung im Februar-Stadtrat mit Bürgern, Händlern und Nordhäuser Geschäftsleuten in einem „Nordhäuser Stadtgespräch“ diskutiert werden, sagte Oberbürgermeisterin Barbara Rinke.

Vor der Beschlussfassung sollen die Satzungen auch noch einmal in den betreffenden Stadtrats-Ausschüssen beraten werden.

Die Marksatzung sieht u.a. vor, dass der Wochenmarkt künftig auf dem Rathausplatz stattfindet, donnerstags von 7 bis 18 Uhr und samstags von 7 bis 14 Uhr. Aus besonderem Anlass ? zum Beispiel bei Oster-, Martini- oder Weihnachtsmarkt - kann die Stadt Nordhausen die Marktplätze und ?zeiten abweichend festsetzen.

Auf dem Markt sind ausschließlich Lebensmittel, Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei sowie rohe Naturerzeugnisse ? außer größerem Vieh ? zugelassen.

Mit der neuen Marktgebührensatzung soll ? wie in der Thüringer Kommunalordnung vorgeschrieben ? eine Kostendeckung erreicht werden. Die Verkaufsplatzgebühr wird nach der Frontlänge des Standes berechnet und beträgt 3,90 Euro je angefangenen Meter. Der Stand darf dabei maximal drei Meter tief sein.

Wer seine Gebühr im Voraus ? am 1. des Monats für den ganzen Monat ? entrichtet, dem gewährt die Stadt einen Nachlass von 20% der Monatsgebühr.
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