Meldung
FAQs zur Wahl am 24. September 2023
Donnerstag, 14. September 2023, 17:23 Uhr
Nordhausen (psv) Seit heute, 14. September 2023, können Briefwahlunterlagen im Neuen Rathaus, Markt 15 (Erdgeschoss, links), persönlich beantragt und abgeholt werden. Wahlkabinen und eine Wahlurne für die Ausübung der Briefwahl gleich vor Ort sind dort ebenfalls aufgestellt. Alle Briefwählerinnen und Briefwähler, die bereits für den ersten Wahlgang am 10. September 2023 per Briefwahl gewählt haben, erhalten in den kommenden Tagen automatisch die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 24. September 2023 per Post.
Die Wahlleitung erhielt in den letzten Tagen des Öfteren Fragen, ob Jugendliche, die zwischen dem 1. und 2. Wahlgang das 16. Lebensjahr vollendet haben, zur Stichwahl am 24. September 2023 wahlberechtigt sind. Hier stellt Janine Hoffmann, Wahlleiterin, klar: Die Stichwahl ist ein Teil der Wahl vom 10. September 2023 und somit deren Fortsetzung. Alle Personen die zum 1. Wahlgang wahlberechtigt waren, also das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind auch bei der Stichwahl wahlberechtigt. Alle die, die zwischen den Wahlgängen das 16. Lebensjahr vollenden, sind nicht wahlberechtigt.
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