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Keine Entsorgung von Sonderabfällen im Kanalnetz

Montag, 28. März 2022, 15:28 Uhr
Farbreste in einem Straßeneinlauf  (Foto: Marco Lutze SEB) Farbreste in einem Straßeneinlauf (Foto: Marco Lutze SEB) Den Mitarbeitenden des Stadtentwässerungsbetriebes Nordhausen ist in letzter Zeit häufiger aufgefallen, dass Stoffe bzw. Stoffgruppen über Straßeneinläufe oder Schächte eingeleitet werden, die dort nicht hineingehören …
„Wir haben in den vergangenen Wochen vermehrt festgestellt, dass Farben, Mörtel, Zement o. ä. feste oder flüssige Stoffe unzulässig in unserem Kanalnetz entsorgt werden. Dies betrifft sowohl die Stadt Nordhausen und ihre Ortsteile als auch die Gemeinde Hohenstein“, berichtet Marco Lutze, Meister Kanalnetz im Stadtentwässerungsbetrieb.
„Diese Stoffe verfestigen sich in der Rohrleitung und bilden Ablagerungen, welche den Rohrquerschnitt einschränken oder gar verschließen. Dies führt dann zu einem Rückstau und zu Verstopfungen im Kanal. Sollte es zu einem Rückstau kommen, kann es durchaus passieren, dass dann Keller unter Wasser stehen“, so Lutze weiter.
Die Entfernung der festen Ablagerungen ist kostenintensiv und kann meistens nur durch Spezialtechniken erfolgen. Für die zusätzlichen Kosten kommt der Gebührenzahler auf, d. h. die Allgemeinheit zahlt für die Unachtsamkeit oder den Vorsatz eines Einzelnen.
Weitere Hinweise, was nicht in das Kanalnetz gehört:
  • Ein Straßeneinlauf (Gully) ist kein Ausguss. Häufig werden hierüber Wischwasser und andere Abwässer entsorgt. Dies ist unzulässig. Das Entsorgte gelangt direkt und zumeist ungereinigt in das nächste Gewässer.
  • Essensreste gehören nicht in die Toilette. Dies führt zu einem Rückstau bzw. zu Verstopfungen und lockt Schadnager an.

Informationen zur richtigen Entsorgung gibt es bei der Stadtwerke Nordhausen – Stadtwirtschaft GmbH unter 03631 639-150.
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