Meldung

18. Sitzung des Stadtrates der Stadt Nordhausen vom 20. Oktober 2021

Donnerstag, 21. Oktober 2021, 16:53 Uhr
18. Sitzung Stadtrat Stadt Nordhausen (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) 18. Sitzung Stadtrat Stadt Nordhausen (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in der gestrigen 18. Sitzung folgende Beschlüsse getroffen:

Überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen für Baumaßnahmen
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat für folgende Baumaßnahmen überplanmäßige Ausgaben wie folgt beschlossen:
  • Für den grundhaften Ausbau der „Riemannstraße“ in Nordhausen in Höhe von 100.000,00 Euro brutto. Der Ausbau ist eine Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Stadtentwässerungsbetrieb Nordhausen, dem Wasserverband Nordhausen und der Nord¬hausen Netz GmbH. Die Ausschreibung erfolgt Ende 2021. Im Frühjahr 2022 könnte dann die Straße saniert werden.
  • Für die Gemeinschaftsmaßnahme „Feuerwehrzufahrt Zorgestraße“ in Nordhausen in Höhe von 75.000,00 Euro brutto.
  • Für die Baumaßnahme „Grund- und Regelschule ‚Am Förstemannweg‘ in Nordhausen – Modernisierung ELT-Anlage/Neubau IT-Infrastruktur sowie Maßnahmen zum baulichen Brandschutz“ in Höhe von 900.000 €.
  • Zur Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung der Brücke Gerhart-Hauptmann-Straße in Höhe von 165.000,00 Euro brutto. Die Gerhart-Hauptmann-Brücke muss zwingend saniert werden, da aufgrund ihrer Konstruktion ein spontanes Versagen (Spannungsrisskorrosion) nicht ausgeschlossen werden kann. Aus diesem Grund wurden Fördermittel für das Haushaltsjahr 2022 angemeldet. Die Fördermittel wurden der Stadt Nordhausen in Aussicht gestellt. Dazu muss bis zum Jahresende 2021 der Fördermittelantrag dem Fördermittelgeber vorgelegt werden.
  • Für die Variantenuntersuchung zur Sanierung „Wallrothstraße“ in Nordhausen in Höhe von 217.410,00 Euro brutto. Die potentiellen Sanierungskosten werden sicher je nach Variante stark differieren. Die grundhafte Straßensanierung hat demnach Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt bzw. muss eingeplant werden. Das Vorstellen und Diskutieren der verschiedenen Varianten im Stadtrat (mit den zuständigen Ausschüssen) gilt dem Finden der Vorzugsvariante und ist Voraussetzung für die Anmeldung der Fördermittel. Deren Gewährung ist ausschlaggebend für die haushalterische Planung und somit anschließende Umsetzung der Sanierung.


Museumsverbund abgelehnt
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat den Antrag der SPD-Fraktion vom 2. Februar 2021 in der geänderten Fassung vom 2. September 2021 zur Gründung eines Museumsverbundes Nordhausen abgelehnt.

Widerspruch gegen den Bescheid zur Festsetzung der Kreisumlage 2021
Der Stadtrat hat den Oberbürgermeister beauftragt, fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid zur Festsetzung der Kreisumlage 2021 des Landkreises Nordhausen vom 28.09.2021, eingegangen am 04.10.2021, in Höhe von 17.692.976,44 Euro einzulegen. Mit Datum 04.10.2021 ist der Bescheid zur Festsetzung der Kreisumlage 2021 vom 28.09.2021 in Höhe von 17.692.976,44 Euro bei der Stadt Nordhausen eingegangen. Hiergegen soll fristwahrend Widerspruch eingelegt werden. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens soll geprüft werden, ob der Landkreis bei der Festsetzung der Kreisumlage den Finanzbedarf aller kreisangehörigen Gemeinden ermittelt hat.
Das Widerspruchsverfahren umfasst auch die Prüfung zur Berechnung der Schulumlage, da sich dortige Berechnungsfehler unmittelbar auf das Kreisumlagesoll und damit auf die Höhe der Kreisumlage auswirken. Insbesondere muss geprüft werden, in welcher Höhe der Landkreis Corona-Hilfen erhalten hat und ob diese die Kreisumlage mindern müssten. Des Weiteren ist zu prüfen, ob der Landkreis die Einnahmesituation der kreisangehörigen Gemeinden in der Corona-Pandemie angemessen berücksichtigt hat.
Um eventuelle Ansprüche der Stadt Nordhausen zu sichern, ist die Einlegung des Widerspruchs notwendig. Anderenfalls wird der Bescheid rechtskräftig und die Stadt hätte keinen Anspruch auf Änderung des Bescheides, sollte die Berechnung der Schul- oder der Kreisumlage rechtswidrig sein.

Cyber-Versicherung
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat beschlossen, den Oberbürgermeister zu beauftragen, bei der COGITANDA Insurance Service GmbH, Münstereifeler Straße 1, 53505 Altenahr eine Versicherung von Cyberrisiken zu einem derzeitigen Jahresbeitrag i. H. v. 10.077,44 € brutto zuzüglich eventueller Steigerungen ab dem 2. Jahr abzuschließen. Hintergrund der Maßnahme sind gehäufte Zunahmen von Cyber-Angriffen auch auf Behörden.

Beschlüsse zum Stadtentwässerungsbetrieb
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat den Bericht über die Beratung des Jahresabschlusses 2020, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn-und Verlustrechnung des Stadtentwässerungsbetriebes, im Rahmen der gestrigen Stadtratssitzung zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der Jahresüberschuss des Gesamtbetriebes beträgt demzufolge 313.063,77 € bei einer Bilanzsumme 74.687.801,58 €. Darüber hinaus hat der Stadtrat der Werkleitung sowie dem Oberbürgermeister, der Bürgermeisterin sowie den ehrenamtlichen Beigeordneten für das Wirtschaftsjahr 2020 des Stadtentwässerungsbetriebes Nordhausen Entlastung erteilt. Entsprechend der Empfehlung des Werkausschusses hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die PWC AG, Erfurt, zum Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 des Stadtentwässerungsbetriebes Nordhausen zu bestellen.

Beschlüsse zur Stadtentwicklung
  • Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 113 "Hanglandschaft Nordhausen-Nord" der Stadt Nordhausen beschlossen. Der festgesetzte räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 7 ha und umfasst die Flächen zwischen den Geschosswohnungsbauten der SWG/WBG in Nordhausen Nord sowie dem Einfamilienhausgebiet im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 66 „Rüdigsdorfer Weg" (BP Nr. 66) entlang der Straßen „Zum Gumpetal“/ „Zur Schönen Aussicht".
  • Der Stadtrat hat ferner die Festlegung einer Frist für die Durchführung der Sanierung auf Grundlage der „Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 142 Abs. 1 u. 3 BauGB“, beschlossen am 06.03.1991 (Sanierungssatzung ‚Altstadt‘) sowie die Festlegung einer Frist für die Durchführung der Sanierung auf Grundlage der "Satzung zur Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen für das Gebiet ‚Innenstadt‘ der Stadt Nordhausen (Sanierungssatzung)", beschlossen am 13.12.1999, beschlossen. Mit den Fristfestsetzungen bis zum 31.12.2026 soll die städtebauliche Sanierungsmaßnahme rechtssicher und wie geboten zügig fortgesetzt werden. Gleichzeitig sind die Sanierungsziele zu evaluieren, mit dem Ziel einzelne Bereiche künftig aus dem Sanierungsgebiet zu entlassen.


Einziehung von Verkehrsflächen:
Der Stadtrat hat darüber hinaus die Einziehung folgender Verkehrsflächen beschlossen:
  • Eine Teilfläche in der Pestalozzistraße wird als öffentliche Verkehrsfläche eingezogen. Damit soll die Parksituation des Mehrfamilienhauses Pestalozzistraße 17/19 verbessert werden.
  • Die Teilfläche an der Ecke An der Bleiche/Hesseröder Straße wird als öffentliche Verkehrsfläche eingezogen. Hier war einst auf einer Fläche von ca. 50 m² ein Kiosk angesiedelt. Dieser wurde bereits vor Jahren zurück gebaut und die Fläche ihrer ursprünglichen Nutzungsart wieder zugeordnet. Mit der Einziehung beider Teilflächen der Straße entfällt der Gemeingebrauch.


Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und geben hierzu Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung.