Meldung

Haushaltssatzung 2025 der Stadt Nordhausen genehmigt

Dienstag, 20. Mai 2025, 09:48 Uhr
Nordhausen (psv) Die Kommunalaufsicht im Landratsamt Nordhausen hat den Haushalt der Stadt Nordhausen für das Jahr 2025 genehmigt. Die Genehmigung erfolgte nach Beschluss des Stadtrates vom 23. April 2025. Im gestern erschienen Amtsblatt der Stadt Nordhausen wurde u.a. die Haushaltssatzung bekannt gemacht.

„Für die stets gute und reibungslose Zusammenarbeit danke ich im Namen der Stadtverwaltung der Kommunalaufsicht im Landratsamt. Einmal mehr wurde bestätigt, dass der von der Stadt Nordhausen eingeschlagene Weg der richtige ist, denn zum sechsten Mal in Folge wurde ein ausgeglichener, realistischer, umsetzbarer und genehmigungsfähiger Haushalt vorbereitet und beschlossen. Jetzt gilt es, die mit der Haushaltsgenehmigung voll umfänglich hergestellte Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung umzusetzen und den durch den Stadtrat geschaffenen Rahmen für die Gestaltung unserer Stadt, ihrer Ortsteile und den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu nutzen“, so Oberbürgermeister Kai Buchmann. Die im Stadtrat beschlossenen Zuweisungen an Freie Träger, Initiativen und Vereine werden mit Inkraftsetzung des Haushalts umgehend ausgezahlt.

 
Stadt Nordhauen setzt hohes Maß an Investitionen fort:
Insgesamt sind im Jahr 2025 Investitionsauszahlungen in Höhe von 18,4 Mio. Euro geplant, bei Eigenmitteln in Höhe von 4,7 Mio. Euro. Damit sind drei Viertel der Investitionen durch Fördermittel und Investitionspauschalen gegenfinanziert. Auch hier hat die Stadt Nordhausen in Form einer Investitionssonderpauschale in Höhe von 560.000 Euro aus dem Gesetz zur Stärkung kreisangehöriger Kommunen 2025 profitiert. Von den 18,4 Mio. Euro fließen
  • 3,1 Mio. Euro in die Sanierung des Theaters,
  • 4,5 Mio. Euro als Weiterreichung in das Humboldt-Gymnasium,
  • 4,3 Mio. Euro in den Fernwärmeausbau,
  • 1,5 Mio. Euro in den Ausbau der Wallrothstraße,
  • 1,75 Mio. Euro in die Brücke in der Sondershäuser Straße im OT Sundhausen.
  • Weiter Details zur Haushaltssatzung unter www.nordhausen.de.


Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt in der Zeit vom 20. Mai 2025 bis 3. Juni 2025 während der Öffnungszeiten der Verwaltung im Büro des Oberbürgermeisters, Rathaus, Markt 1, Zimmer 104 öffentlich aus und kann bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses eingesehen werden.

Amtsblatt „Ratskurier“ 08/2025
Neben der Haushaltssatzung der Stadt Nordhausen für das Haushaltsjahr 2025 beinhaltet das Amtsblatt „Ratskurier“ 08/2025 die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer der Stadt Nordhausen – Hebesatzsatzung, die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Nordhausen sowie die Satzung des Beirates zur Vorbereitung der 1.100 Jahrfeier und des Thüringentages in Nordhausen.

Das Amtsblatt der Stadt Nordhausen kann unter www.nordhausen.de/ratskurier kostenlos heruntergeladen werden. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, das Amtsblatt einzeln in der Stadtinformation (Markt 1, 99734 Nordhausen), im Bürgerservice (Markt 15, 99734 Nordhausen) sowie in der Stadtbibliothek und den Museen Flohburg, Tabakspeicher und Kunsthaus abzuholen.
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