Meldung

Auswirkungen der neuen Landesverordnung auf die Sitzungen des Stadtrates

Donnerstag, 25. November 2021, 17:48 Uhr
Nordhausen (psv) Die aktuelle Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 24. November 2021 (ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO), hat auch für Gremiensitzungen Auswirkungen. So gilt nun für Stadtrats- und Ausschusssitzungen die 3G-Regel. Das heißt, der Zugang ist auf geimpfte Personen, genesene Personen und asymptomatische Personen, die den Nachweis eines negativen Ergebnisses einer Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen, begrenzt. Des Weiteren gilt gemäß § 6 der ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO während der gesamten Sitzung das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske.

Zur Stadtratssitzung am 30. November 2021 in der Nordhäuser Ballspielhalle, Hesseröder Straße 36, 99734 Nordhausen, muss demnach der entsprechende Nachweis für die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen (Impfnachweis, Nachweis der Genesung oder zertifizierter Nachweis eines negativen Testergebnisses) mitgebracht und vorgezeigt werden. Für alle Teilnehmenden der Stadtratssitzung stehen die Testkapazitäten in den öffentlichen Testzentren des Landkreises kostenfrei zur Verfügung. Selbsttests vor Ort können durch die Beschäftigten der Stadtverwaltung nicht durchgeführt werden.

Die Kontrolle erfolgt am Eingang zum Sitzungsraum. Zeitliche Verzögerungen beim Einlass sind nicht ausgeschlossen.

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