Meldung

Öffnung der städtischen Sportstätten

Mittwoch, 02. Juni 2021, 14:17 Uhr
Sportplatz Bielen (Foto: Stadtverwaltung) Sportplatz Bielen (Foto: Stadtverwaltung) Angesichts der gesunkenen Inzidenzzahlen sind auf der Grundlage der aktuellen Regelungen der geänderten Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung deutliche Lockerungen im organisierten Sport möglich. Hinsichtlich dieser positiven Entwicklung wird die Stadt Nordhausen alle kommunalen Sportstätten am Donnerstag, den 3. Juni 2021, für den organisierten Sportbetrieb wieder öffnen.

"Wir freuen uns über die aktuell positive Entwicklung für den Sport und die Vereine in unserer Stadt und den Ortsteilen. Ganz besonders wichtig ist diese Öffnung für die Kinder und Jugendlichen, die nun wieder gemeinsam und unter Anleitung ihren sportlichen Aktivitäten nachgehen können", so Oberbürgermeister Kai Buchmann.

Grundlegende Voraussetzung für die Nutzung der im aktuellen Belegungsplan zugewiesenen Trainingszeit ist weiterhin das Vorliegen eines sportartspezifischen Infektionsschutzkonzeptes und die Einhaltung der Hygieneregeln. In Abhängigkeit der Inzidenz gelten zusammengefasst folgende Regelungen:
  • Bei Unterschreitung der Grenze 100 ist Sport für Gruppen von bis zu 20 Personen im Freien möglich. Diese Zahl kann für Sportarten wie z.B. Fußball, in denen der Wettkampf zweier Mannschaften eine höhere Gruppengröße erfordert, überschritten werden.
  • Hallensport wird bei Unterschreitung der Grenze 50 möglich. Es besteht beim Hallensport Testpflicht für Sportlerinnen und Sportler, wie auch für Trainerinnen und Trainer. Ausnahmen davon bestehen für Schülerinnen und Schüler.
  • Bei Unterschreitung der Grenze 35 ist Sport ohne größere Einschränkungen möglich. Die Regelungen des vorbeugenden Infektionsschutzes entsprechend §48 Thür-SARS-Cov-2-KiJuSSp-VO bleiben in Kraft.

Die aktuellen Inzidenzwerte werden auf der Internetseite des Landkreises Nordhausen veröffentlicht. Grundsätzlich gibt auch der Landkreis Nordhausen als zuständige Behörde tagesaktuell bekannt, wenn ein bundesrechtlich bestimmter Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten oder an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten wird.
Für den Landkreis Nordhausen gilt im Sportbereich noch Phase gelb. Dies bedeutet, dass die Sozialgebäude der Sportstätten nur zur Toilettennutzung freigegeben sind und Testpflicht bei der Turnhallennutzung besteht.

Hinweis und Erinnerung: Die Beantragung von Nutzungszeiten in kommunalen Sportstätten für den Zeitraum vom 01. August 2021 bis 31. Juli 2022 endet am 30. Juni 2021.
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