Meldung
Landkreis Nordhausen informiert: Inzidenzwert über 165 gestiegen
Dienstag, 04. Mai 2021, 18:07 Uhr
Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie als oberste Gesundheitsbehörde des Landes Thüringen hat die maßgebliche Inzidenzeinstufung i.S.d. § 28b IfSG bekanntgegeben.
Am 02., 03. und 04.05.2021 lag der 7-Tage-Inzidenzwert laut RKI im Landkreis Nordhausen über dem Schwellenwert 165.
Damit gelten ab dem 06.05.2021 bis zum Eintritt relevanter Änderungen der 7-Tage-Inzidenz im Wesentlichen automatisch folgende Regelungen des Bundes-Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
- § 28b Abs. 3 Satz 3 ff IfSG (Schließung Bildungseinrichtungen): Kein Präsenzunterricht. Schule bis auf Ausnahmen nur im häuslichen Lernen. Auch Kindertageseinrichtungen/-pflege sind geschlossen. Eine Notbetreuung ist einzurichten.
- § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 2. Halbsatz IfSG (Handel): Beim Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs gilt die Beschränkung von 20 bzw. 40 qm pro Kunde. Eine FFP2-Maske oder medizinische Gesichtsmaske ist verpflichtend. Der übrige Einzelhandel bleibt geschlossen und darf lediglich die Abholung bestellter Waren anbieten (Click & Collect).
- Kindertageseinrichtungen und Schulen müssen schließen. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen, diese können weiter im Wechselunterricht beschult werden. Eine Notbetreuung wird angeboten, weitere Informationen dazu: bildung.thueringen.de.
- Die zusätzlich geöffneten Geschäfte, in denen bislang Click & Meet möglich war, müssen ebenfalls ab Donnerstag schließen und dürfen nur noch die Abholung bestellter Waren anbieten (Click & Collect). Diese Regeln gelten bis auf weiteres. Erst wenn der Inzidenzwert im Landkreis Nordhausen unter den Schwellenwert von 165 (Schule & Kita) bzw. 150 (Handel) an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen fällt, treten ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen wieder außer Kraft.
Weitere Informationen unter
www.landratsamt-nordhausen.de/informationen-coronavirus