Meldung

Thüringer Bildungsministerium: Ab 22.02. eingeschränkter Regelbetrieb an Schulen und Kindergärten

Mittwoch, 17. Februar 2021, 08:13 Uhr
Das Thüringer Kabinett hat am Dienstag den schrittweisen Wiederbeginn in den eingeschränkten Regelbetrieb an Schulen und Kindergärten in Thüringen beschlossen. Die dazu notwendigen Änderungen der Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung werden derzeit erarbeitet. Die Verordnung soll am 19. Februar in Kraft treten.

Die Schritte im Einzelnen:

ab 22. Februar 2021:
  • Kindergärten und Primarstufe (Klassenstufen 1 bis 4) wechseln in den eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe Gelb)
  • Damit entfällt die Notbetreuung.
  • Die Betreuung und Beschulung erfolgen im Primarbereich in der festen Gruppe, alle Kinder gehen wieder jeden Tag zur Schule.

ab 1. März 2021:
  • Die Klassenstufen 5 und 6 wechseln in eingeschränkten Regelbetrieb.
  • Die höheren Klassenstufen (ab Klassenstufe 7) wechseln in den eingeschränkten Regelbetrieb, wenn im Gebiet des Schulträgers die 7-Tages-Inzidenz in den vorangegangenen 7 Tagen unter dem Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern liegt
  • eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet ab Klasse 5: entweder Unterricht in festen Gruppen oder mit Abstandsgebot (d.h. in kleineren Gruppen im Wechsel). Hier haben Schulen großen Handlungsspielraum.

Schülerinnen und Schüler können auf Antrag und nach Genehmigung durch die Schulleitung auch ohne Vorlage medizinischer Gründe von der Präsenzpflicht befreit werden.

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