Meldung

Besucher- und Publikumsverkehr für die Stadtverwaltung Nordhausen ab 4. Mai

Donnerstag, 30. April 2020, 18:20 Uhr
Nordhausen (psv) Aufgrund der Lockerungen der strengen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 organisiert die Stadtverwaltung Nordhausen den Besucher- und Publikumsverkehr ab Montag, den 4. Mai, neu. Zutrittsvoraussetzung ist ein vorab telefonisch oder per E-Mail vereinbarter Termin. Die Termine in der Stadtverwaltung finden unter Beachtung der weiterhin geltenden Empfehlungen und Maßgaben, insbesondere gemäß der aktuell gültigen Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie der gültigen Allgemeinverfügung des Landkreises Nordhausen, statt. Ziel ist und bleibt es, neue Infektionen nach Möglichkeit zu verhindern. Ab Montag, den 4. Mai 2020, gelten die neuen Regelungen zum Besucher- und Publikumsverkehr. Diese sind hier als FAQ (Frequently Asked Questions) zusammengefasst:

Ist das Betreten der Stadtverwaltung erlaubt?
Die Einrichtungen der Stadtverwaltung werden für den Besucherverkehr wieder geöffnet. Das Betreten ist allerdings nur mit vorheriger Terminvergabe über folgende drei Zugänge möglich.
  • 1. Zugang „Altes Rathaus“, Markt 1.
  • 2. Zugang „Neues Rathaus“, Markt 15.
  • 3. Zugang „Postgebäude“, Lutherplatz 5.


Die jeweiligen Zugänge werden den Besucherinnen und Besuchern bei der Terminvergabe mitgeteilt. Zum Termin werden die Besucherinnen und Besucher vom jeweiligen zuständigen Beschäftigten der Stadtverwaltung zum vereinbarten Termin und an einem der Eingänge abgeholt werden. Die Stadtverwaltung ist für den unangemeldeten Besucherverkehr geschlossen.

Sie wissen, welches Amt für Ihre Angelegenheiten zuständig ist?
Dann nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktmöglichkeiten:
AmtTelefonnummerE-Mail
Bürgerservice (Ordnungsamt) 03631 / 696 555 buergerservice@nordhausen.de
Standesamt (Ordnungsamt) 03631 / 696 416 standesamt@nordhausen.de
Allgemeine Angelegenheiten (Ordnungsamt) 03631 / 696 529 ordnungsamt@nordhausen.de
Gewerbeangelegenheiten (Ordnungsamt) 03631 / 696 531 Gewerbeamt@nordhausen.de
Haupt- und Personalamt 03631 / 636 413 Hauptamt@nordhausen.de
Amt für Finanz- und Vermögensverwaltung 03631 / 696 442 kaemmerei@nordhausen.de
Stadtratsangelegenheiten 03631 / 696 408 Buero-OB@nordhausen.de
Rechtsamt und Beteiligung 03631 / 696 494 rechtsamt@nordhausen.de
Amt für Brandschutz und Hilfeleistungen 03631 / 619 013 Berufsfeuerwehr@nordhausen.de
Amt für Bildung und Kultur 03631 / 696 404 Bildung.Generationen@nordhausen.de
Amt für Stadtentwicklung 03631 / 696 589 Stadtplanung@nordhausen.de
Bauordnungsamt 03631 / 696 527 Bauordnungsamt@nordhausen.de
Bauamt 03631 / 696 201 Bauamt@nordhausen.de



Kontaktdaten Stadtverwaltung (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Kontaktdaten Stadtverwaltung (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)


Kontakte

Sie wissen nicht, welches Amt für Ihre Angelegenheiten zuständig ist?
Dann nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktmöglichkeiten:
  • City – Ruf: 03631 / 696 115
  • Per E-Mail: rathaus@nordhausen.de

Was muss ich beim Betreten beachten?
  • Den Anweisungen der Beschäftigten der Stadtverwaltung ist zu folgen.
  • Der Mindestabstand von 1,50 Metern ist einzuhalten.
  • Das Tragen einer persönlichen Mund-Nasen-Bedeckung wird dringend empfohlen.


Wer darf nicht in die Stadtverwaltung?
Der Zugang der Stadtverwaltung ist für Bürgerinnen und Bürgern mit Anzeichen einer Erkrankung mit COVID-19-Symptomen bzw. Erkältungssymptomen nicht gestattet. Hier gilt das Hausrecht.

Ist die Stadtverwaltung barrierefrei erreichbar?
Ja, die Stadtverwaltung ist barrierefrei zu erreichen. Wir bitte bei der Terminabsprache dies mit dem jeweiligen Beschäftigten abzustimmen.

Wie lang darf ich mich in der Stadtverwaltung aufhalten?
Der Aufenthalt in der Stadtverwaltung dient nur der Wahrnehmung des vorab abgestimmten Termins.

Muss ich jede Angelegenheit persönlich in der Stadtverwaltung klären?
Bitte wägen Sie selbst ab, ob ein Termin wirklich notwendig ist. Bitte nutzen Sie vorab die Kontaktmöglichkeiten per Telefon oder E-Mail. Vermerht werden Services auch online angeboten (Bürgerservice über www.nordhausen.de).

Ist das Stadtarchiv nutzbar?
Das Stadtarchiv muss bis auf Weiteres für persönliche Benutzung geschlossen bleiben. Die Beschäftigten des Stadtarchivs sind für Auskünfte, Kopien und Auftragsrecherchen weiterhin im Dienst. Diese werden, soweit möglich, zügig und umfassend auf schriftlichem Weg erledigt. Eine Sommerschließzeit wird es 2020 nicht geben, um allen InteressentInnen, sobald als möglich, wieder die Gelegenheit zur persönlichen Einsichtnahme in die Quellen zur Stadtgeschichte zu geben.

Finden Sitzungen der kommunalen Gremien statt?
Die Stadt Nordhausen gewährleistet auch in der derzeitigen Situation die demokratische und kommunale Gremienarbeit. Gemäß den Vorgaben des Thüringer Innenministeriums werden Ausschüsse, Gremien- und Stadtratssitzungen in der gegenwärtigen Situation auf dringend notwendige Themen reduziert. Ausschuss- und Gremiensitzungen werden im Ratssaal, größere Sitzungen, z.B. Stadtrat, in der Nordhäuser Ballsporthalle stattfinden. Den Stadtratsfraktionen wird der Ratssaal für Fraktionssitzungen vorerst im Mai zur Verfügung gestellt (vorherige Anmeldung).
Besucher- und Publikumsverkehr Stadtverwaltung ab 4. Mai 2020 (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Besucher- und Publikumsverkehr Stadtverwaltung ab 4. Mai 2020 (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
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