Meldung

Lockerung: Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 500 Metern um das Südharz Klinikum

Sonntag, 03. Mai 2020, 12:54 Uhr
Gemäß der §§ 1, 2 Abs. 1 und 5 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (ThürOBG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes erlässt die Stadt Nordhausen als Ordnungsbehörde folgende

Allgemeinverfügung über das Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 500 Metern um das Südharz Klinikum Nordhausen

1. Verbot von Erdaushubarbeiten
In dem unter Ziffer 2 genannten Zeitraum sind in dem unter Ziffer 3 genannten Bereich sämtliche Erdaushubarbeiten verboten. Eine Erdaushubarbeit liegt vor, wenn Grabungen von mehr als 20 cm Tiefe durchgeführt werden.

2. Zeitlicher Geltungsbereich
Das vorstehende Verbot aus Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung tritt am 04. Mai 2020, 00:00 Uhr in Kraft und gilt bis zum 20. Mai 2020, 24:00 Uhr.
Lageplan Allgemeinverfügung ab 04.05.2020 (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Lageplan Allgemeinverfügung ab 04.05.2020 (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
3. Räumlicher Geltungsbereich
Das Verbot aus Ziffer 1 gilt im Umkreis von 500 Metern um das Südharz Klinikum Nordhausen, Dr.-Robert-Koch-Straße 39, gemäß dem beigefügten Lageplan zu dieser Allgemeinverfügung.

4. Ausnahmegenehmigungen
Auf schriftlichem Antrag kann in begründeten Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung von dem Verbot aus Ziffer 1 erteilt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Gefahr in Verzug vorliegt.

5. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Aus Gründen des öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet. Ein eingelegter Widerspruch hat somit keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die Allgemeinverfügung auch dann befolgt werden muss, wenn sie mit einem Widerspruch angegriffen wird.

6. Bekanntgabe
Die Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung erfolgt gemäß § 16 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Nordhausen durch Veröffentlichung in der Tageszeitung „Thüringer Allgemeine/Nordhäuser Allgemeine“, Verlag und Herausgeber: Mediengruppe Thüringen Verlag GmbH, Gottstedter Landstraße 6, 99092 Erfurt. Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die öffentliche Bekanntgabe folgenden Tag als bekannt gegeben.

Sachverhalt:
Dem Südharz Klinikum Nordhausen kommt eine besondere Bedeutung bei der Behandlung von Erkrankten und der allgemeinen Daseinsfürsorge im Landkreis Nordhausen, und darüber hinaus, zu. Da diesem bei der Behandlung von Corona-Infizierten mit schweren Verläufen ein besonders hoher Stellenwert zu Teil wird, ist dieses während der Pandemie als besonders schutzbedürftige Einrichtung zu betrachten. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Infektionen weiterhin drastisch zunimmt. Dadurch bedingt ist eine uneingeschränkte medizinische Versorgung, insbesondere bei schwerem Verlauf mit stationärer Behandlung, unabdingbar. Somit ist sicherzustellen, dass der Betrieb des Südharz Klinikums Nordhausen nicht durch einen plötzlichen Kampfmittelfund unterbrochen wird. Das Territorium der Stadt Nordhausen ist als Kampfmittelabwurfgebiet des II. Weltkrieges ein mit Kampfmittel stark belastetes Gebiet. Es besteht somit grundsätzlich in Nordhausen eine latente Gefahr in Bezug auf Kampfmittelbelastung, da nicht bekannt ist, wo genau sich Blindgänger befinden. Mit dem Eingriff in den Boden durch Baumaßnahmen wird aus der latenten Gefahr eine akute Gefahr.
Sollte es auf Grund von Erdaushubarbeiten zu einem Kampfmittelfund im Umkreis von 500 Metern zum Südharz Klinikum Nordhausen kommen, müsste auch eine Evakuierung des Klinikums vorgenommen werden. Dies gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.
Die vollständige Allgemeinverfügung, einschließlich Begründung und Lageplan, kann auf der Homepage der Stadt Nordhausen unter www.nordhausen.de eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Nordhausen, Markt 1, 99734 Nordhausen erhoben werden.

Nordhausen, den 29. April 2020

Kai Buchmann, Oberbürgermeister

Allgemeinverfügung mit Signatur: Allgemeinverfügung: Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 500 Metern um das Südharz Klinikum
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