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Öffentlicher Personennahverkehr in einer Hand

Mittwoch, 11. März 2020, 12:04 Uhr
ÖPNV der Stadt Nordhausen  (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) ÖPNV der Stadt Nordhausen (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Nordhausen (psv) Oberbürgermeister Kai Buchmann reagiert auf einen Artikel zur möglichen Rückgabe des städtischen ÖPNV (Straßenbahn und Stadtbus) an den gesetzlich vorgesehenen Aufgabenträger Landkreis Nordhausen. „Wir sind stolz auf den wirtschaftlichen Betrieb unserer Stadtwerke-Holding (HVV) und die Leistung unserer kommunalen Unternehmen als Dienstleister aber auch als Arbeitgeber! Diese Struktur ermöglicht es, defizitäre Bereiche aufrechtzuerhalten, wie etwa unser Badehaus aber auch den ÖPNV der kreisangehörigen Stadt“, so der Oberbürgermeister.
Erst dieser Querverbund hat den Erhalt der Straßenbahn in unserer Stadt jahrelang, auch in Zeiten schlechter Zukunftsprognosen speziell für unsere Straßenbahn, kostenneutral für den städtischen Haushalt ermöglicht. Aufgrund externer Einflüsse, unter anderem durch zurückgehende Erlöse aus der Energieversorgung und steigende Tariflöhne, kippt diese Systematik.

Unbestritten ist, dass die Stadt Nordhausen in der grundsätzlichen Gesetzesintention Thüringens, dass allein die kreisfreien Städte bzw. Landkreise Aufgabenträger des ÖPNV sind, eine absolute Ausnahme ist. Das Land Thüringen hat bereits mehrmals, zuletzt im Jahr 2013, die finanzielle Entlastung der Stadt dahingehend abgelehnt und auf die übliche Praxis bzw. bestehende Gesetzeslage verwiesen. Auch bei der gesetzlich vollzogenen Einkreisung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis hat der Gesetzgeber keine gegenteiligen Entscheidungen zur bestehenden Gesetzeslage für dem ÖPNV getroffen, sondern explizit nur eine zeitlich befristete Sonderregelung für die Stadt Eisenach und den Wartburgkreis geschaffen.

Für unsere Stadt stellt sich damit die Frage erneut, ob vor diesen Hintergründen die Aufgabenträgerschaft aufrechterhalten bleiben soll. „Zeiten ändern sich. Es ist den Nordhäuser Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, warum mit dem Nordhäuser Geld aus der Kreisumlage, die zu zirka 50 Prozent durch die Stadt Nordhausen entrichtet wird, der ÖPNV des Landkreises in Höhe von durchschnittlich 2 Mio. Euro jährlich finanziert wird. Wir als Stadt aber auch gleichzeitig komplett den städtischen ÖPNV aktuell in Höhe von durchschnittlich 2,5 Mio. Euro jährlich und deutlich steigender Tendenz zusätzlich aus eigenen Mitteln aufbringen müssen“, führt Buchmann weiter aus. Die Stadt Nordhausen profitiert vom ÖPNV und war, ist und bleibt die „Zahlmeisterin“ im Landkreis Nordhausen.

Mit Blick auf die gesellschaftspolitische Diskussion zum Vorteil des schienengebundenen ÖPNV stellt sich auch die Frage des Einstellens der Nordhäuser Straßenbahn nicht mehr, was bis vor Kurzem als Damoklesschwert über dem 120-jährigen Verkehrsmittel schwebte. Die Frage zur Gestaltung des ÖPNV im ländlichen Raum ist derzeit aktueller denn je. Diese Gemengelage und die potentielle Einführung eines landesweiten Verbundes machen die Kleinteiligkeit des ÖPNV vor Ort nicht mehr zukunftsfest. Dies wird dem Vernehmen nach auch im Landratsamt Nordhausen so gesehen.

Insofern sollen ältere Überlegungen zur Übertragung des gesamten städtischen ÖPNV auf den Landkreis Nordhausen und damit die Umlage der Kosten auf alle Kommunen des Landkreises, so wie thüringenweit üblich, wieder auf den Tisch gelegt und innerhalb der Stadtgesellschaft mit Blick auf die bestehenden gesetzlichen, vertraglichen und wirtschaftlichen Auswirkungen gesichtet werden.
Ziel ist es, dem Stadtrat in den nächsten Monaten einen Grundsatzbeschluss vorzulegen. „An diesem Vorgehen ist nichts Geheimnisvolles oder gar Intransparentes zu finden. Die Stadtverwaltung möchte vielmehr den Diskurs mit den Stadträten öffentlich führen, da das Thema Mobilität derzeit breit diskutiert wird und mittel- bis langfristige Entscheidungen benötigt werden, die gleichzeitig Auswirkungen auf die HVV, den städtischen Haushalt und den Umgang mit Steuermitteln haben“, ordnet der Oberbürgermeister das Thema ein.

Hintergrund ÖPNV im Landkreis und der Stadt Nordhausen:
Als ein gemeinsames Unternehmen von Landkreis und Stadt Nordhausen erbringen die Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH (VBN) die öffentlichen Personenverkehrsdienste (inklusive des freigestellten Schülerverkehrs) auf dem Gebiet des gesamten Landkreises Nordhausen. Am Unternehmen sind die Stadt Nordhausen mit 70 % und der Landkreis mit 30 % beteiligt. Stadt und Landkreis haben unternehmensintern und vertraglich bindend die Selbstbestimmung für die Linien auf dem Gebiet der jeweiligen Gebietskörperschaft geregelt, d.h. jeder Gesellschafter ist dafür verantwortlich, welche Linien und in welchem Umfang durch die gemeinsame Gesellschaft VBN bedient werden.
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