Bürgerservice

Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung - Straßensperrung/Umleitung

zuständig:

Sachgebiet Verkehrsbehörde

03631 6969568
03631 6969532
03631 696836
Stadtverwaltung Nordhausen
Ordnungsamt
SG Verkehrsbehörde
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 08:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen Unternehmer (Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans) von der Straßenverkehrsbehörde Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehrs, auch bei teilweiser Straßensperrungen, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.

Der Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung wird auf Antrag erteilt.
Dokumente
Das Antragsformular erhalten Sie bei der Straßenverkehrsbehörde, Markt 15, 99734 Nordhausen, Zimmer 324 oder hier per Download. Das Formular kann Ihnen auch per FAX zugesandt werden.

- verkehrsrechtliche Anordnung
- Lagepläne, Skizzen, Zeichnungen,
- Veranstaltungsmeldung oder
Veranstaltungsgenehmigung
- Baugenehmigung


Bemerkung
Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende
E-Mail-Adresse.

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Donnerstag: 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen Unternehmer (Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans) von der Straßenverkehrsbehörde Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehrs, auch bei teilweiser Straßensperrungen, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.

Der Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung wird auf Antrag erteilt.
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