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Märkte, Volksfeste

Kontakt Sachgebiet Gewerbe

Telefon:03631/696-9562

Telefon 2:03631/696-9564

Fax:03631/696-831

E-Mail:gewerbeamt@nordhausen.de

Anschrift:Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbe
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen

Erreichbarkeit:Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Es muss ein Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO gestellt werden.

Das Formular finden Sie unter Downloads zum Herunterladen.

Informationen


Downloads

Dokumente

Mitzubringen sind folgende Unterlagen/Angaben zu machen :
- Durchführungsort und Veranstalter
- Termine bzw. Öffnungszeiten
- Lageplan (maßstabsgerecht) mit Angabe der qm Fläche, die belegt wird
- komplettes Ausstellerverzeichnis
- behördliches Führungszeugnis vom Antragsteller (nicht älter als 3 Monate)
- behördliche Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Eintrittsgeld ja/nein
- Programmablauf
- Versicherungsschein zur Haftpflichtversicherung


Bitte reichen Sie den Antrag mit allen notwendigen Unterlagen persönlich ein.

Fristen

Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.

Bemerkung

Es ist eine Gebühr zu zahlen, die sich nach den qm der Fläche richtet.

Der Veranstalter ist immer Antragsteller der Marktfestsetzung. Werbemaßnahmen sind gebühren- und genehmigungspflichtig und bei den jeweils zuständigen Behörden zu beantragen.

Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt