Bürgerservice
Untersuchungsberechtigungsschein
zuständig:
Sachgebiet Bürgerservice
03631/696-9555
03631/696-838
Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Bürgerservice
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00- 12:00 Uhr
Schein , der Jugendliche unter 18 Jahre zu einer kostenlosen ärztlichen Tauglichkeits-Untersuchung berechtigt.
Bemerkung
Gilt nur für Jugendliche von 14-18 Jahren.
- gebührenfrei
Wichtiger Hinweis:
Die Antragstellung auf einen Untersuchungsberechtigungsschein ist nur noch bis zum 30.12.2024 durch persönliche Vorsprache im Bürgerservice der Stadtverwaltung Nordhausen möglich.
Ab dem 01.01.2025 muss die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz beantragt werden.
!!! Ab diesem Zeitpunkt ist eine Ausstellung im Bürgerservice nicht mehr möglich !!!
Jugendliche, die noch keinen Personalausweis besitzen, weil sie noch nicht das 16.
Lebensjahr vollendet haben, können die eID eines Personensorgeberechtigten nutzen.
Mit der eID-Karte können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie EWR-Angehörige digital ihre Identität nachweisen.
Weitere Informationen finden Sie unter
Landesamt für Verbraucherschutz
Status: zuletzt aktualisiert am 30.12.2024
Untersuchungsberechtigungsschein
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Sachgebiet Bürgerservice
03631/696-9555
03631/696-838
Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Bürgerservice
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00- 12:00 Uhr
Schein , der Jugendliche unter 18 Jahre zu einer kostenlosen ärztlichen Tauglichkeits-Untersuchung berechtigt.
Bemerkung
Gilt nur für Jugendliche von 14-18 Jahren.
- gebührenfrei
Wichtiger Hinweis:
Die Antragstellung auf einen Untersuchungsberechtigungsschein ist nur noch bis zum 30.12.2024 durch persönliche Vorsprache im Bürgerservice der Stadtverwaltung Nordhausen möglich.
Ab dem 01.01.2025 muss die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz beantragt werden.
!!! Ab diesem Zeitpunkt ist eine Ausstellung im Bürgerservice nicht mehr möglich !!!
Jugendliche, die noch keinen Personalausweis besitzen, weil sie noch nicht das 16.
Lebensjahr vollendet haben, können die eID eines Personensorgeberechtigten nutzen.
Mit der eID-Karte können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie EWR-Angehörige digital ihre Identität nachweisen.
Weitere Informationen finden Sie unter
Landesamt für Verbraucherschutz
Status: zuletzt aktualisiert am 30.12.2024