Bürgerservice

Untersuchungsberechtigungsschein

zuständig:

Sachgebiet Bürgerservice

03631/696-9555
03631/696-838
Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Bürgerservice
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00- 12:00 Uhr
Schein , der Jugendliche unter 18 Jahre zu einer kostenlosen ärztlichen Tauglichkeits-Untersuchung berechtigt.
Bemerkung
Gilt nur für Jugendliche von 14-18 Jahren.
- gebührenfrei


Wichtiger Hinweis:
Die Antragstellung auf einen Untersuchungsberechtigungsschein ist nur noch bis zum 30.12.2024 durch persönliche Vorsprache im Bürgerservice der Stadtverwaltung Nordhausen möglich.

Ab dem 01.01.2025 muss die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz beantragt werden.

!!! Ab diesem Zeitpunkt ist eine Ausstellung im Bürgerservice nicht mehr möglich !!!


Jugendliche, die noch keinen Personalausweis besitzen, weil sie noch nicht das 16.
Lebensjahr vollendet haben, können die eID eines Personensorgeberechtigten nutzen.
Mit der eID-Karte können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie EWR-Angehörige digital ihre Identität nachweisen.


Weitere Informationen finden Sie unter
Landesamt für Verbraucherschutz



Status: zuletzt aktualisiert am 30.12.2024

Untersuchungsberechtigungsschein

zuständig:

Sachgebiet Bürgerservice

03631/696-9555
03631/696-838
Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Bürgerservice
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00- 12:00 Uhr
Schein , der Jugendliche unter 18 Jahre zu einer kostenlosen ärztlichen Tauglichkeits-Untersuchung berechtigt.
Bemerkung
Gilt nur für Jugendliche von 14-18 Jahren.
- gebührenfrei


Wichtiger Hinweis:
Die Antragstellung auf einen Untersuchungsberechtigungsschein ist nur noch bis zum 30.12.2024 durch persönliche Vorsprache im Bürgerservice der Stadtverwaltung Nordhausen möglich.

Ab dem 01.01.2025 muss die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz beantragt werden.

!!! Ab diesem Zeitpunkt ist eine Ausstellung im Bürgerservice nicht mehr möglich !!!


Jugendliche, die noch keinen Personalausweis besitzen, weil sie noch nicht das 16.
Lebensjahr vollendet haben, können die eID eines Personensorgeberechtigten nutzen.
Mit der eID-Karte können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie EWR-Angehörige digital ihre Identität nachweisen.


Weitere Informationen finden Sie unter
Landesamt für Verbraucherschutz



Status: zuletzt aktualisiert am 30.12.2024
Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und geben hierzu Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung.