Meldung

Anträge auf Erziehungsgeld bei der Stadtverwaltung / Finanzierungslücke muss geschlossen werden

Mittwoch, 03. Mai 2006, 15:58 Uhr
Nordhausen (psv) Mit Blick auf die veränderte Thüringer Gesetzgebung zur Kindertagesstättefinanzierung verweist Oberbürgermeisterin Barbara Rinke darauf, dass Anträge auf Landeserziehungsgeld im Rathaus ausgegeben werden, sofern der Wohnsitz in der Stadt Nordhausen sei. „Nach der letzten Schulung, die der Gemeinde- und Städtebund für die Kommunen übernommen hat, haben wir inzwischen zumindest größtenteils Klarheit über die Umsetzung der Gesetze, die die Kommunen schultern und umsetzen müssen.“ Das Landeserziehungsgeld wird ab dem 1. Juli eingeführt und ist für Kinder im Alter zwischen 2 und 3 Jahren vorgesehen.

Angesichts des erhöhten Bürokratieaufwandes habe man zwei Stellen für die Abwicklung der neuen Gesetze rathausintern ausschreiben müssen, „sonst ist die Bürokratie nicht zu bewältigen.“ Aktuell lägen bereits 150 Anträge vor, die bis zum 15. Juli geprüft, beschieden und ausbezahlt werden müssen. „Derzeit muss das von unserem Stadtjugendpfleger parallel zu anderen Aufgaben erledigt werden“, so Frau Rinke.

Bis zur endgültigen Besetzung der Stellen würden die Anträge auf Landeserziehungsgeld in der Stadtinformation im Rathaus ausgegeben. „Wer Beratungsbedarf hat, dem steht zurzeit Thomas Joachimi vom Amt für Kultur, Soziales und Bildung als Ansprechpartner zur Verfügung. Herrn Joachimi erreicht man telefonisch über die 696 303, bzw. im Neuen Rathaus im Zimmer 129.“ Wenn alle Details geklärt seien, werde man eine Anlaufstelle schaffen. „Bis dahin bitten wir um Verständnis für die Übergangslösung.“

Künftig müssten alle jene Eltern, die ihre Kinder im Alter zwischen 2 und 3 Jahren weiterhin in Kindertagesstätten betreuen lassen möchten, auch eine so genannte Abtretungserklärung ausfüllen, damit das Landeserziehungsgeld an die Kitas ausbezahlt werde. Auch hier sei viel Bürokratie von Eltern und Verwaltung zu bewältigen: „Die Abtretungserklärungen werden in den Kitas ausgegeben und müssen anschließend ausgefüllt bei Herrn Joachimi abgegeben werden.“ Trotz dieser Abtretungserklärung müssten allerdings nach wie vor die Kita-Elternbeiträge gezahlt werden. „Das ist im Gesetz so fest geschrieben.“

Die Einführung der neuen Landesgesetze sei für die Stadt mit einem deutlich höheren Finanzaufwand verbunden, der sich auf geschätzte 400.000 Euro belaufe. „Denn den Landeszuweisungen von rund 800.000 Euro für die Sach- und Personalkosten der Kitas und für die Infrastrukturpauschale steht bei den Betreibern ein nicht geplantes Minus von 1,2 Millionen Euro gegenüber. Das heißt ganz klar: Wir werden einen Nachtragshaushalt planen müssen ? so schwierig das auch wird, denn das Geld muss an anderer Stelle gestrichen werden.“

In den zurückliegenden Wochen habe sie Gespräche mit allen Trägern von Kindertagesstätten in der Stadt geführt, um sich vor Ort in den Kindertagesstätten ein klares Bild zu verschaffen, sagte Frau Rinke. „Die Tagesstätten sind alle gut ausgelastet ? darüber bin ich froh. Auch dank der guten Arbeit aller Träger sind wir in Nordhausen sogar in der glücklichen Lage, Tagessstätten mit unterschiedlichen inhaltlichen Profilen bereit halten zu können, so dass die Eltern eine entsprechende Wahlmöglichkeit haben.“
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