Meldung

Vergabebericht 2024 der Stadt Nordhausen veröffentlicht

Freitag, 14. März 2025, 11:12 Uhr
Nordhausen (psv) Die Stadt Nordhausen hat jetzt den Vergabebericht 2024 veröffentlicht. Mit diesem Bericht wird über die Vergabetätigkeit der Stadt Nordhausen informiert. Alle Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für Beschaffungen sowie zur Ausrichtung von Veranstaltungen, Märkten und Festen sind ausschließlich über die zentrale Vergabestelle im Rechtsamt der Stadt Nordhausen abzuwickeln. Ausgenommen hiervon sind Beschaffungen unterhalb einer Schwelle von 15.000 Euro (brutto), diese obliegen dem jeweiligen Fachamt in eigener Verantwortung und Zuständigkeit. Im Haushaltsjahr 2024 erteilte die Stadt Nordhausen 106 Zuschläge mit einem Gesamtauftragsvolumen von 13,94 Mio. Euro.

Insgesamt wurden 130 Ausschreibungsverfahren durch die Vergabestelle bearbeitet, von denen 11 wegen Unwirtschaftlichkeit, keinem Angebot oder nicht wertbaren Angeboten wieder aufgehoben werden mussten. Bei 13 Verfahren wurde im Haushaltsjahr 2024 die Ausschreibung begonnen, die Zuschlagserteilung soll im Haushaltsjahr 2025 erfolgen.

61 Zuschläge werden an in der Region Nordhausen ansässige Unternehmen erteilt, welches einem Anteil von 58 % aller Zuschläge, mit einem Auftragsvolumen von rund 8 Mio. Euro entspricht. 80 Vergaben und damit 75% aller Zuschläge, verblieben mit einem Volumen von 7,32 Mio. Euro im Freistaat Thüringen.

Einen hohen Anteil aller Vergabeentscheidungen nimmt der Baubereich (VOB) ein, so erfolgten allein 41 Zuschläge im Jahr 2024 im Baubereich (national sowie EU-weit). Davon gingen 27 Aufträge an Unternehmen mit Sitz in Landkreises Nordhausen mit einem Auftragsvolumen von rund 5,5 Mio. Euro. Dies entspricht einem Anteil von 59 % des insgesamt vergebenen Auftragsvolumens in Höhe von ca. 9,4 Mio. Euro im VOB – Bereich.
Der Bericht ist unter www.nordhausen.de einzusehen.

Hintergrund Vergaberecht:
Der Begriff „Vergaberecht“ umfasst alle Vorschriften und Regelungen, über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Diese regeln das Verfahren, welches beim Einkauf von Gütern und Leistungen für die öffentliche Hand zu beachten ist. Ein neues und modernes Vergaberecht soll dabei durch ein transparentes Vergabeverfahren sicherstellen, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge fair und effizient unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§§ 12; 29 GemHV/Doppik) erfolgt. Es sind die Grundsätze des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung bzw. des Diskriminierungsverbots, der Transparenz und der Korruptionsvermeidung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge an geeignete Bieter einzuhalten. Das Vergaberecht beruht auf einer Vielzahl von Regelungen und Verordnungen, zu denen sowohl EU-Verordnungen, Bundesgesetze, Landesgesetze und Verwaltungsvorschriften gehören. Ein einheitliches Vergaberecht existiert somit im nationalen Bereich für die öffentliche Auftragsvergabe bundesweit nicht. Die Stadt Nordhausen hat im nationalen Bereich, das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) und die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThüVVöA) zusätzlich zur VOB, UVgO, VgV und GemHV/Doppik zu beachten.

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