Meldung

Beschlüsse der 34. Sitzung des Stadtrates der Stadt Nordhausen

Donnerstag, 19. Oktober 2023, 11:10 Uhr
Nordhausen (psv) In der 34. Sitzung des Stadtrates der Stadt Nordhausen hat Herr Dr. Wolf-Detlev Höpker (FDP) als ältestes anwesendes Stadtratsmitglied, den wiedergewählten Oberbürgermeister Kai Buchmann gemäß § 28 Abs. 5 Thüringer Kommunalordnung vereidigt. Vereidigung  (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Vereidigung (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)

Der Stadtrat fasste u.a. in der Sitzung am 18. Oktober 2023 folgende Beschlüsse:

Baumaßnahme Erweiterung und Sanierung des Theaters Nordhausen - 2. Aktualisierung des Finanzierungsrahmens
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat die beigefügte 2. Aktualisierung des Finanzierungsrahmens für die Baumaßnahme „Sanierung und Erweiterung des Theaters Nordhausen“ (Anlage 1), beschlossen.

Sanierung und Erweiterung Theater Nordhausen: Abschluss eines Mietvertrages zwischen der Stadt Nordhausen und der Theater Nordhausen/Loh-Orchester Sondershausen GmbH
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat beschlossen:
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den als Anlage beigefügten Mietvertrag für den Gesamtkomplex Theater Nordhausen zwischen der Stadt Nordhausen und der Theater Nordhausen/Loh-Orchester Sondershausen GmbH abzuschließen.
  • Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Theater Nordhausen/Loh-Orchester Sondershausen GmbH dem beigefügten Mietvertrag (siehe Anlage) zuzustimmen.
  • Die Beschlüsse des Stadtrates BV/0323/2005, BV/0511/2006, BV/231/2019 und BV/231/2019-1 und BV/0785/2021 werden für die Zukunft aufgehoben.


Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Nordhausen für das Haushaltsjahr 2023
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Nordhausen für das Haushaltsjahr 2023 samt Anlagen.

12. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Nordhausen
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat die als Anlage beigefügte 12. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Nordhausen mit den Gebührensätzen gemäß Gebührenkalkulation für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 für die einheitliche öffentliche Entwässerungseinrichtung, welche aus dem Gebiet der Stadt Nordhausen, dem Gebiet der Gemeinde Hohenstein und dem Industriegebiet „Goldene Aue“ besteht, beschlossen.

Finanzierung der Gemeinschaftsverpflegung in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Nordhausen 2024
Die Stadt Nordhausen bezuschusst auch 2024 freiwillig das technische Personal für die Vorbereitung, Zubereitung und Nachbereitung der Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen in der Stadt Nordhausen. Der Zuschuss wird als Festbetrag in Höhe von 1,00 € je Kind und Tag gewährt. Ausgehend von einer gleichbleibenden Belegung der Kindertageseinrichtungen wie im Jahr 2023 und unter Berücksichtigung des anhaltenden Zuzugs durch Migration und hieraus resultierender Bedarfe an Kita-Plätzen beläuft sich die Bezuschussung für das Jahr 2024 auf voraussichtlich 460.000 €. Die Beteiligung der Eltern umfasst den Differenzbetrag an den Verpflegungskosten des jeweiligen Trägers.

1. Änderung des Grundsatzbeschlusses zur Ausschreibung der städtischen Liegenschaft "Lindenhof" im Rahmen einer Konzeptvergabe
Der Stadtrat hat beschlossen, die Ausschreibung der städtischen Liegenschaft "Lindenhof" (Geiersberg 10, Gemarkung Nordhausen, Flur 8, Flurstück 69/12) ist im Rahmen einer Konzeptvergabe vorzubereiten. Wesentliche Eckpunkte der Konzeptvergabe sind die Zielsetzungen und Bewertungskriterien, die Ausschreibung per Mindestgebot, die Einsetzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt als vorbereitendes Entscheidungsgremium sowie die Sicherung der Planungsziele durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags und eines Rückerwerbsrechtes. Als Baufelder werden zwei Teilflächen definiert: Zum einen parallel der Alexander-Puschkin-Straße und der Straße Geiersberg, zum anderen im Bereich des Standortes des Baukörpers der Villa (siehe Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss über den geänderten Geltungsbereich und den Entwurf sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung des BP 84C "1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84A" (Ehem. Heizkraftwerk) der Stadt Nordhausen
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 84 C "1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84A“ (Ehemaliges Heizkraftwerk) der Stadt Nordhausen im festgesetzten geänderten räumlichen Geltungsbereich sowie der Begründung in den vorliegenden Fassungen beschlossen. Der geänderte räumliche Geltungsbereich ist dem in der Anlage beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 84 C "1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84A“ (Ehemaliges Heizkraftwerk) der Stadt Nordhausen, sowie die Begründung in den vorliegenden Fassungen für eine Öffentlichkeitsbeteiligung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Beschluss über die Einleitung des Satzungsverfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60 "Solarpark Salza I Herreder Straße" der Stadt Nordhausen
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat den Beschluss für die Einleitung des Satzungsverfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60 "Solarpark Salza I Herreder Straße" der Stadt Nordhausen (VBP 60) auf der Grundlage des § 12 (2) BauGB gefasst. Der festgesetzte räumliche Geltungsbereich befindet sich in der Kernstadt Nordhausen westlich der Ortslage Salza und wird im Norden durch die Kreisstraße K20 nach Herreden, im Westen durch den Herreder Wald und im Süden durch den Feldweg zum Herreder Wald begrenzt (siehe Anlage Übersichtsplan). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss über die Einleitung des Satzungsverfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 "Solarpark Salza II Am Wasserwerk Kohnstein" der Stadt Nordhausen
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat die Einleitung des Satzungsverfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 61 "Solarpark Salza II Am Wasserwerk Kohnstein" der Stadt Nordhausen (VBP 61) auf der Grundlage des § 12 (2) BauGB beschlossen. Der festgesetzte räumliche Geltungsbereich ist zweigeteilt und befindet sich in der Kernstadt Nordhausen in der Flur 3 der Gemarkung Salza zwischen der Straße der Opfer des Faschismus im Westen und den Gleisanlagen der HSB im Osten. Die Schienentrasse der DB AG teilt das Plangebiet in Nord-Süd-Richtung und ist aus dem räumlichen Geltungsbereich herausgenommen. Im Norden erstrecken sich beide Teilbereiche bis ca. 35 m vor den Standort des Wasserwerkes Kohnstein. Der westliche Teilbereich des Plangebietes wird im Süden durch die Anlagen des FSG 99 Salza begrenzt. Der östliche Teilbereich des Plangebietes endet im Süden ca. 20 m vor den Gärten der Siedlung Am Schurzfell (siehe Übersichtsplan in der Anlage).
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss über die Ablehnung der Einleitung des Satzungsverfahrens für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Sundhausen" (OT Sundhausen) der Stadt Nordhausen
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat die Ablehnung der Einleitung des Satzungsverfahrens für einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Sundhausen" (OT Sundhausen) der Stadt Nordhausen auf der Grundlage des § 12 (2) BauGB beschlossen. Der beantragte räumliche Geltungsbereich befindet sich in der Flur 3 der Gemarkung Sundhausen, südlich der Gemeindestraße von der B 4 nach Sundhausen (ehem. B 4), östlich der B 4 (neu), nördlich der Bundesautobahn BAB 38 - Abzweig Nordhausen und westlich des Feldweges vom Grundstück Riesleber Straße 21 im Süden der Ortslage Sundhausen zur Autobahn (siehe Anlage: Übersichtsplan mit Planskizze des Antragstellers). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Berufung von sachkundigen Bürgern in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt - 3. Änderung
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat die 3. Änderung der Berufung von sachkundigen Bürgern in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt wie folgt beschlossen: Herr Silvio Wagner wird anstelle von Herrn Dietrich Beyse auf Vorschlag der CDU-Fraktion in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt berufen.

Fortsetzung der Mitgliedschaft im Beirat der Initiative EIN HARZ
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat die Fortsetzung der Mitgliedschaft im Beirat der EIN HARZ Initiative mit Zahlung einer Umlage beschlossen.

Vergabe der Leistungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt, die Leistungen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit an die Firma „4safety, Arbeitsschutz und Betriebssicherheit“, Am Fliegerhorst 7, 99941 Bad Langensalza in Höhe von jährlich 47.760,65 € (brutto) zu vergeben.

Vergabe der freiberuflichen Leistung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Nordhausen
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt die Vergabe der freiberuflichen Leistung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für das Gebiet der Stadt Nordhausen mit Umweltprüfung und Umweltbericht für die Leistungsphasen (LPH) 1 – 3 (Plan zur Beschlussfassung) gemäß § 18 HOAI an Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH (BCE), Niederlassung Leipzig, Dohnanyistraße 28, 04103 Leipzig, in Höhe von
272.815,50 €.

Alle Beschlussvorlagen und Anlagen findet man unter vorheriger Artikelnächster Artikel
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