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Wichtige Informationen für die Briefwahl zur Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters

Mittwoch, 13. September 2023, 14:06 Uhr
Briefwahlunterlagen (Foto: ©Stadtverwaltung Nordhausen) Briefwahlunterlagen (Foto: ©Stadtverwaltung Nordhausen) Nordhausen (psv) Ab morgen, dem 14. September 2023 können Briefwählerinnen und Briefwähler im Wahlbüro der Stadt Nordhausen, Neues Rathaus, Markt 15, ihre Stimme für die Stichwahl zum Oberbürgermeister am 24. September 2023 abgeben. Sie benötigen entweder die weiße Wahlbenachrichtigungskarte, die bereits für den 1. Wahlgang an die Haushalte geschickt wurde oder den Personalausweis/Pass.

Wichtig: Alle Briefwählerinnen und Briefwähler, die bereits für den ersten Wahlgang am 10. September 2023 per Briefwahl gewählt haben, erhalten in den kommenden Tagen automatisch die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 24. September 2023 per Post.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können - unfrankiert - in dem adressierten roten Wahlbriefumschlag an die Stadtverwaltung gesendet oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Am Wahlsonntag selbst ist KEINE Stimmabgabe im Wahlbüro des Neuen Rathauses möglich. Hier können Briefwahlunterlagen auch in jedem Wahllokal abgegeben werden. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingegangen sein.

Das Briefwahlbüro hat folgende Öffnungszeiten:
  • Montag u. Dienstag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr,
  • Mittwoch geschlossen
  • Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr,
  • Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

Weiterhin können die Briefwahlunterlagen online unter OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Wahl- bzw. Abstimmungsschein (wahlschein.de) beantragt werden.

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