Meldung

Anmeldung zur Einschulung für 2024/2025

Sonnabend, 15. April 2023, 07:00 Uhr
Erstklässler Grundschule "Albert Kuntz" (Foto: ©Stadtverwaltung Nordhausen) Erstklässler Grundschule "Albert Kuntz" (Foto: ©Stadtverwaltung Nordhausen)
Nordhausen (psv) Die Anmeldungen der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025 in den Staatlichen Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen finden in der Woche

vom 02. bis 10. Mai 2023
nach Terminvereinbarung in der jeweils gewählten Schule statt.

Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 2. August 2017 bis 1. August 2018 geboren sind, müssen diese im genannten Zeitraum in einer Grundschule der Stadt Nordhausen anmelden.
Auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern können auch Kinder, die am 30. Juni 2024 mindestens fünf Jahre alt sind, vorzeitig eingeschult werden. Die Entscheidung darüber treffen die SchulleiterInnen im Benehmen mit der Schulärztin.

Zur Anmeldung sind vorzulegen:

  • die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch
  • bei alleinerziehenden Eltern Nachweise zum Sorgerecht bzw. Vollmachten
  • eine Einverständniserklärung zur Schulanmeldung des nicht anwesenden Elternteiles
  • Nachweis über die Masernschutzimpfung

Wir bitten alle Eltern um eine telefonische Terminvereinbarung in der gewünschten Schule. Für das Anmeldeverfahren gilt entsprechend den gesetzlichen Regelungen des Freistaates Thüringen Folgendes:

  • Eltern wählen mit einem Erst- und Zweitwunsch die Schulen, an denen ihr Kind unterrichtet werden soll
  • die Anmeldung erfolgt in der Erstwunschschule
  • Anmeldungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist abgegeben werden, werden nur berücksichtigt, wenn sie in des Anmeldeverfahren noch einbezogen werden können
  • über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin im Rahmen der Aufnahmekapazität
  • übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt (§ 15a Thüringer Schulgesetz) in der Rangfolge werden zuerst die Kinder berücksichtigt, für die die gewählte Grundschule die nächstgelegene Schule ist, danach, ob bereits Geschwisterkinder die Grundschule besuchen, Vorliegen eines besonderen Härtefalles, im Übrigen entscheidet das Los
  • wird die Aufnahme in der gewählten Erst- und Zweitwunschschule abgelehnt, kann das zuständige Staatliche Schulamt Nordthüringen eine Schule zuweisen.

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