Meldung

Fortschreibung der Lärmaktionsplanung der Stadt Nordhausen – Veröffentlichung der Information über die Lärmkartierung Straßenverkehr 2022

Freitag, 06. Januar 2023, 10:31 Uhr
Nordhausen (psv) Um den Umgebungslärm in Nordhausen zu verringern, wird die Stadt Nordhausen den Lärmaktionsplan von 2018 (dritte Stufe) im Jahr 2023 überprüfen und fortschreiben.
Im Ergebnis der Planung der dritten Stufe konnten erste Maßnahmen mit lärmmindernden Auswirkungen z. B. die Verstetigung des Verkehrsflusses auf der Grimmelallee und die 30er Zone im Wohngebiet östlich der Stolberger Straße zwischen Ludolfinger und Leimbacher Straße umgesetzt werden. Einzelne Etappen, insbesondere die langfristig geplanten Maßnahmen konnten noch nicht umgesetzt werden, u. a. da die Stadt Nordhausen nicht Baulastträger der betroffenen Straßen ist.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes prüft den bisherigen Bearbeitungsstand auf Grundlage der im Jahr 2022 durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) erfolgten landesweiten Lärmkartierung im Freistaat Thüringen. Dabei wurden die durch Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Millionen Kfz pro Jahr verursachten Lärmimmissionen in der Wohnnachbarschaft sowie die davon betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Die TLUBN hat nun die aktualisierten „Lärmkarten Straßenverkehr 2022“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung unter der Internetadresse https://antares.thueringen.de/cadenza/q/5MWcZe3Cbf3w1wSMtiyNWV öffentlich zur Verfügung gestellt.
Unter www.nordhausen.de, Stichwort ‚Lärmaktionsplan‘, ist der Lärmaktionsplan von 2018 auch als Download abrufbar. Im Rahmen der Fortschreibung ist auch wieder eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen, zu der die Stadtverwaltung Nordhausen rechtzeitig informieren wird.
Hinweis: Durch den vorgegebenen Schwellenwert von 3 Millionen Kfz pro Jahr (ca. 8.000 Fahrzeuge täglich) wurden Straßenabschnitte mit einem darunterliegenden Verkehrsaufkommen nicht kartiert. (Foto: ©TLUBN) Hinweis: Durch den vorgegebenen Schwellenwert von 3 Millionen Kfz pro Jahr (ca. 8.000 Fahrzeuge täglich) wurden Straßenabschnitte mit einem darunterliegenden Verkehrsaufkommen nicht kartiert. (Foto: ©TLUBN)


Rechtlicher Hintergrund
Die EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG hat die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zum Ziel. Schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm soll vorgebeugt werden, sie sollen vermindert oder nach Möglichkeit verhindert werden. Die Richtlinie sieht für die Erarbeitung der Lärmaktionspläne ein mehrstufiges Verfahren im Fünf-Jahres-Turnus vor. Für die Stadt Nordhausen wurden die erste Stufe 2008 erarbeitet und in der dritten Stufe zuletzt 2018 fortgeschrieben. Nach Umsetzung in §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist das Eisenbahn- Bundesamt seit 2015 für die bundesweite Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig (siehe auch www.laermaktionsplanung-schiene.de). Die Kommunen sind weiterhin für die Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kfz pro Jahr (ca. 8.000 Fahrzeuge täglich) zuständig. In der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sind die europaweit einheitlichen Anforderungen an Lärmkarten konkretisiert.
Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und geben hierzu Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung.