Im einzelnen Fall kann gegenüber der Nordhäuser Stadtordnung eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Ein entsprechender formloser Antrag ist schriftlich an das Ordnungsamt, SG Ordnung und Verkehr, Markt 15, zu stellen.
Dokumente
- schriftlichen Antrag unter Angabe des wichtigen Grundes für diese Ausnahmeregelung
Fristen
Der schriftliche Antrag muss dem Ordnungsamt 14 Tage vor Beginn vorliegen.
Bemerkung
Nach § 53 Thüringer Ordnungsbehördengesetz (ThürOBG) i.V.m. der Thüringer ordnungsbehördlichen Kostenverordnung (ThürOBKostV) ist auch ein ablehnender Bescheid kostenpflichtig.
Weitere Auskünfte erhalten Sie gern unter Tel. 696-9567.