Unter bestimmten Umständen können Sie von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.
Diese sind:
Für Sie ist eine Betreuung mit Aufgabenkreis "Aufenthaltsbestimmung" oder "alle Angelegenheiten" bestellt (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung), oder
Sie sind handlungs- oder einwilligungsunfähig und werden von einem oder von einer mit öffentlicher Vollmacht Bevollmächtigten vertreten, oder
Sie sind voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht, oder
Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung und/oder Mobilitätseinschränkung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
Dokumente
- ausgefülltes Antragsformular
- ärztliches Attest / Bestätigung durch Hausarzt
- abgelaufenes Ausweisdokument
Bei Personen, die keine Unterschrift mehr leisten können, muss dies aus dem ärztlichen Attest hervorgehen.
bei Betreuungen:
Betreuerausweis und Ausweisdokument des Betreuenden
bei Bevollmächtigungen:
vollständige Vorsorgevollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
Fristen
Sie können die Befreiung von der Ausweispflicht erst zu dem Zeitpunkt beantragen, wenn Ihre Ausweisdokumente abgelaufen sind.
Sie erhalten eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Diese dient, in Verbindung mit dem abgelaufenen Ausweisdokument, vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken.