Bürgerservice
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Befreiung von der Ausweispflicht
Kontakt Sachgebiet Bürgerservice
Fax:03631/696-838
E-Mail:buergerservice@nordhausen.de
Anschrift:Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Bürgerservice
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Erreichbarkeit:Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00- 12:00 Uhr
Unter bestimmten Umständen können Sie von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.
Diese sind:
Für Sie ist eine Betreuung mit Aufgabenkreis "Aufenthaltsbestimmung" oder "alle Angelegenheiten" bestellt (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung), oder
Sie sind handlungs- oder einwilligungsunfähig und werden von einem oder von einer mit öffentlicher Vollmacht Bevollmächtigten vertreten, oder
Sie sind voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht, oder
Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung und/oder Mobilitätseinschränkung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
Diese sind:
Für Sie ist eine Betreuung mit Aufgabenkreis "Aufenthaltsbestimmung" oder "alle Angelegenheiten" bestellt (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung), oder
Sie sind handlungs- oder einwilligungsunfähig und werden von einem oder von einer mit öffentlicher Vollmacht Bevollmächtigten vertreten, oder
Sie sind voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht, oder
Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung und/oder Mobilitätseinschränkung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.