Antrag schriftlich mit Grundriss und Ansicht im Massstab 1:10, mit Materialangabe und
Art der Bearbeitung, Angaben zu Ornamenten und Angaben zur Fundamentierung in der Friedhofsverwaltung einreichen.
Antrag kann nur von der zuständigen Person oder deren Bevollmächtigten gestellt werden.
Diese können auch einen Steinmetz oder geeigneten Handwerksbetrieb dazu beauftragen.
Wird vom Auftragsteller ein Steinmetz oder geeigneter Handwerksbetrieb beauftragt, der keine gültige Zulassung vom zuständigen Friedhofsträger hat, muss diese entsprechend der gültigen Fassung der Friedhofssatzung der Stadt beantragt werden.
Jede Veränderung ist genehmigunsgpflichtig.
Bemerkung
Die Gebühren richten sich nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Friedhofsgebührensatzung.