Bürgerservice

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird gemäß § 30 des Bundeszentralregistergesetztes (BZRG) auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis).
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
- Privates Führungszeugnis, Belegart N:
- einfaches Führungszeugnis für private Zwecke, Belegart NB
- erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke, Belegart NE
- Behördenführungszeugnis, Belegart O:
- einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart OB
- erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart OE
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Führungszeugnis
Kontakt Sachgebiet Bürgerservice
Fax:03631/696-838
E-Mail:buergerservice@nordhausen.de
Anschrift:Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Bürgerservice
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Erreichbarkeit:Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00- 12:00 Uhr

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird gemäß § 30 des Bundeszentralregistergesetztes (BZRG) auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis).
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
- Privates Führungszeugnis, Belegart N:
- einfaches Führungszeugnis für private Zwecke, Belegart NB
- erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke, Belegart NE
- Behördenführungszeugnis, Belegart O:
- einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart OB
- erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart OE
