
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird gemäß § 30 des Bundeszentralregistergesetztes (BZRG) auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis).
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
- Privates Führungszeugnis, Belegart N:
- einfaches Führungszeugnis für private Zwecke, Belegart NB
- erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke, Belegart NE
- Behördenführungszeugnis, Belegart O:
- einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart OB
- erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart OE
Dokumente
- persönliche Vorsprache notwendig
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen
- bei erweiterten Führungszeugnissen ein schriftlicher Nachweis über die Aufforderung zur Beantragung
- Gebühr: 13 Euro
Fristen
- bis zur Zusendung mind. 2 Wochen (Bearbeitungszeiten beim Bundesamt für Justiz)
Das Führungszeugnis wird nicht direkt vor Ort erstellt, sondern kommt vom Bundesamt für Justiz mit Sitz in Bonn.
Bemerkung
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Beantragung von Führungszeugnissen direkt über das
Bundesamt für Justiz
Status: zuletzt aktualisiert am 14.08.2025