Die Ausweispflicht besteht für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen.
Dokumente
- 1 biometrietaugliches Passbild - nicht älter als 1 Jahr (35 x 45 mm, ohne Rand)
- alter Personalausweis
- aktuelle Geburtsurkunde oder Eheurkunde
- Antragstellung durch persönliche Vorsprache
- bei Personen unter 16 Jahren mit gesetzlichem Vertreter:
* bei alleinigem Sorgerecht Nachweis mitbringen,
erhältlich beim Jugendamt
(nicht älter als ein halbes Jahr)
* bei gemeinsamen Sorgerecht Zustimmung
des nicht vorsprechenden Elternteils vorlegen
Fristen
- ca. 3 - 4 Wochen bis zur Fertigstellung des Ausweises
Bemerkung
Antragstellung für unter 24-jährige: 22,80 €
Antragstellung für über 24-jährige: 37,00 €
Gültigkeit:
6 Jahre für unter 24-Jährige
10 Jahre ab 24. Lebensjahr
Benötigen Sie sofort einen Personalausweis, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist maximal drei Monate gültig (= 10,-€).
Für die Beantragung von Ausweisdokumenten ist zwingend ein Termin notwendig.
Diesen können Sie auf der Startseite über das Terminvergabesystem buchen.
Status: zuletzt aktualisiert am 09.01.2025