Bürgerservice

Personalausweis beantragen

zuständig:

Sachgebiet Bürgerservice

03631/696-9555
03631/696-838
Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Bürgerservice
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00- 12:00 Uhr
Personalausweis
Die Ausweispflicht besteht für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen.
Dokumente
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- alter Personalausweis
- aktuelle Geburtsurkunde oder Eheurkunde

- Antragstellung durch persönliche Vorsprache
- bei Personen unter 16 Jahren mit gesetzlichem Vertreter:
* bei alleinigem Sorgerecht Nachweis mitbringen,
erhältlich beim Jugendamt
(nicht älter als ein halbes Jahr)
* bei gemeinsamen Sorgerecht Zustimmung
des nicht vorsprechenden Elternteils vorlegen


Ab Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt.
Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr angenommen. Dadurch wird vermieden, dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neue gemacht werden müssen – und ein weiterer Termin im Amt.

Der Bürgerservice der Stadt Nordhausen wird zum 1. Mai 2025 für die Aufnahme von Passfotos ein entsprechend zertifiziertes Aufnahmesystem (Biometric Go®) anbieten. Die Gebühr für die Erstellung eines digitalen Passfotos bei Vorsprache wird sechs Euro betragen.
Das Foto wird ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und kann Ihnen nicht in ausgedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.
aktuelle Pressemitteilung der Stadt Nordhausen

Personalausweis beantragen

zuständig:

Sachgebiet Bürgerservice

03631/696-9555
03631/696-838
Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Bürgerservice
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00- 12:00 Uhr
Personalausweis
Die Ausweispflicht besteht für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen.
Dokumente
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- alter Personalausweis
- aktuelle Geburtsurkunde oder Eheurkunde

- Antragstellung durch persönliche Vorsprache
- bei Personen unter 16 Jahren mit gesetzlichem Vertreter:
* bei alleinigem Sorgerecht Nachweis mitbringen,
erhältlich beim Jugendamt
(nicht älter als ein halbes Jahr)
* bei gemeinsamen Sorgerecht Zustimmung
des nicht vorsprechenden Elternteils vorlegen


Ab Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt.
Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr angenommen. Dadurch wird vermieden, dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neue gemacht werden müssen – und ein weiterer Termin im Amt.

Der Bürgerservice der Stadt Nordhausen wird zum 1. Mai 2025 für die Aufnahme von Passfotos ein entsprechend zertifiziertes Aufnahmesystem (Biometric Go®) anbieten. Die Gebühr für die Erstellung eines digitalen Passfotos bei Vorsprache wird sechs Euro betragen.
Das Foto wird ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und kann Ihnen nicht in ausgedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.
aktuelle Pressemitteilung der Stadt Nordhausen
Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und geben hierzu Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung.