
Die Ausweispflicht besteht für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen.
Dokumente
- 1 biometrietaugliches Passbild - nicht älter als 1 Jahr (35 x 45 mm, ohne Rand)
- alter Personalausweis
- aktuelle Geburtsurkunde oder Eheurkunde
- Antragstellung durch persönliche Vorsprache
- bei Personen unter 16 Jahren mit gesetzlichem Vertreter:
* bei alleinigem Sorgerecht Nachweis mitbringen,
erhältlich beim Jugendamt
(nicht älter als ein halbes Jahr)
* bei gemeinsamen Sorgerecht Zustimmung
des nicht vorsprechenden Elternteils vorlegen
Ab Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt.
Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr angenommen. Dadurch wird vermieden, dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neue gemacht werden müssen – und ein weiterer Termin im Amt.
Fristen
- ca. 2 Wochen bis zur Fertigstellung des Ausweises
Abholung:
3 Wochen nach der Beantragung bzw. nach Erhalt Ihres PIN-Briefes können Sie Ihren Personalausweis auch ohne Termin am Info-Point abholen.
Bringen Sie zur Abholung bitte Ihr alten Personalausweis / vorläufigen Personalausweis (wenn vorhanden) mit.
Bemerkung
Antragstellung für unter 24-jährige: 22,80 €
Antragstellung für über 24-jährige: 37,00 €
Gültigkeit:
6 Jahre für unter 24-Jährige
10 Jahre ab 24. Lebensjahr
Benötigen Sie sofort einen Personalausweis, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist maximal drei Monate gültig (= 10,-€).
Für die Beantragung von Ausweisdokumenten ist zwingend ein Termin notwendig.
Diesen können Sie auf der Startseite über das Terminvergabesystem buchen.
Ein detaillierteres Informationsangebot finden Sie im Internet im
Personalausweisportal
Status: zuletzt aktualisiert am 20.02.2025