- 1 aktuelles biometrisches Foto
- alter Personalausweis
- aktuelle Geburtsurkunde oder Eheurkunde
- Antragstellung durch persönliche Vorsprache
- bei Personen unter 16 Jahren mit gesetzlichem Vertreter:
* bei alleinigem Sorgerecht Nachweis mitbringen,
erhältlich beim Jugendamt
(nicht älter als ein halbes Jahr)
* bei gemeinsamen Sorgerecht Zustimmung
des nicht vorsprechenden Elternteils vorlegen
Ab Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt.
Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr angenommen. Dadurch wird vermieden, dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neue gemacht werden müssen – und ein weiterer Termin im Amt.
Der Bürgerservice der Stadt Nordhausen wird zum 1. Mai 2025 für die Aufnahme von Passfotos ein entsprechend zertifiziertes Aufnahmesystem (Biometric Go®) anbieten. Die Gebühr für die Erstellung eines digitalen Passfotos bei Vorsprache wird sechs Euro betragen.
Das Foto wird ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und kann Ihnen nicht in ausgedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.
aktuelle Pressemitteilung der Stadt Nordhausen