Zur Durchführung dringend notwendiger Transporte an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen stellen Sie bitte einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen
- des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot)
- des § 1 Abs. der Ferienreiseverordnung.
mit einer ausführlichen Begründung beim Ordnungsamt,
Sachgebiet Verkehrsbehörde.
In besonderen Fällen sind Nachweise beizufügen.
Fristen
Der Antrag ist mindestens 1 Woche vor Antritt der Fahrt vorzulegen.
Bemerkung
Es ist eine Gebühr von 25,00 Euro pro Fahrzeug und Transport zu zahlen.
Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende
E-Mail-Adresse.