Ausschreibungen & Auslegungen

Bebauungsplan Nr. 109 „Darrweg / Helmestraße“ der Stadt Nordhausen

02.06.2020 - 16.07.2020
Übersichtsplan (Foto: Stadt Nordhausen)

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 06.04.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 "Darrweg / Helmestraße" der Stadt Nordhausen (BP Nr. 109) beschlossen (BV/0423/2016). In der Folge wurde die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt und die Planunterlagen im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen überarbeitet.

Der festgesetzte räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 5,2 ha und umfasst die Flächen südlich des Darrwegs, westlich der Helmestraße / B4, nördlich des Industriewegs und westlich der angrenzenden Gewerbegebietsflächen. Der Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.

Wesentliches Ziel der Planung:
Die Einkaufsmärkte an diesem Standort wurden Anfang bis Mitte der 90er Jahre errichtet und in Betrieb genommen. Eine erste Baugenehmigung datiert vom Juli 1992. Es gab seitdem zwar Eigentumswechsel; seit Ende der 90er Jahre fanden jedoch keine grundlegenden Erweiterungen oder Veränderungen an den derzeit baulich vorhandenen Nutzungen statt. Die Anfang der 90er Jahre erteilten Baugenehmigungen stehen jedoch mit einigen Festsetzungen des im Jahr 2003 letztendlich abgeschlossenen Bebauungsplanverfahrens nicht in Übereinstimmung. Die Aufstellung des o.a. Bauleitplanes ist erforderlich, um die bislang erteilten Einzelgenehmigungen auf eine saubere planungsrechtliche Grundlage zu stellen, die Vorgaben des im März 2019 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Nordhausen entsprechend zu berücksichtigen und im Ergebnis Planungssicherheit für die weitere Nutzung dieses Einkaufsstandortes zu schaffen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich aller Anlagen und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 (2) BauGB zur Einsichtnahme für jedermann aus:

vom 11.06.2020 bis einschließlich 15.07.2020

im Flur des Amtes für Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG, während der Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr


Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus: Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser, Klima / Luft, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild, Kultur- und sonstigen Sachgütern; sowie die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Eingriffsausgleich, Schutzgebiete, Biotope, Immissionen, Abfall, ÖPNV, Bodendenkmale, Geologie / Rohstoffgeologie, Ingenieurgeologie / Baugrundbewertung, Hydrologie, bodengeologischer Bodenschutz und Geotopschutz, Bergbau / Altbergbau, Trinkwasser, Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Barrierefreiheit.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache möglich.

Auf Grund der aktuellen Situation um die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) und den daraus resultierenden Maßnahmen zu dessen Eindämmung ist die Einsichtnahme in die ausliegenden Unterlagen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vergabe von kurzfristigen Terminen erfolgt unter den folgenden Rufnummern: 03631 / 696-465 bzw. 696-357.

Nordhausen, den 25.05.2020

gez. Kai Buchmann
Oberbürgermeister


Hinweise
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird ggf. in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden bzw. können diese in weiteren Verfahrensschritten Bestandteil einer öffentlichen Auslegung werden.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO sowie § 16 (1) ThürDSG. In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Datenschutzgrundverordnung finden sich die weiterführenden Datenschutzinformationen hier als Anlage und auch in den ausliegenden Verfahrensunterlagen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Nordhausen unberücksichtigt bleiben können.



Kontakt:
Stadtverwaltung Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
Markt 1
99734 Nordhausen

Telefon: +49 3631 696-465
Telefax: +49 3631 696-87465

e-Mail: bauleitplanung@nordhausen.de
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