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Stadt Nordhausen investiert in Hochwasserschutz am Roßmannsbach

Donnerstag, 05. Juni 2025, 12:46 Uhr
Nordhausen (psv) Das Starkniederschlagsereignis im August 2024 hatte im gesamten Stadtgebiet und den Ortsteilen zu Schäden geführt. Insbesondere entlang des Roßmannsbaches in Nordhausen Ost hinterließen die Wassermassen ihre Spuren. Zwei Deichabschnitte hielten dem Wasser nicht Stand. Diese Bereiche wurden in den zurückliegenden Monaten gemeinsam von Stadt Nordhausen und dem Gewässerunterhaltungsverband (GUV) Helme-Ohne-Wipper saniert.

Deichsanierung am Hochwasserrückhaltebecken (HRB), Drosselbauwerk 3 Deichsanierung am Hochwasserrückhaltebecken (HRB), Drosselbauwerk 3 (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Deichsanierung am Hochwasserrückhaltebecken (HRB), Drosselbauwerk 3 (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Durch das Starkniederschlagsereignis kam es zu einem 2 m langen Dammbruch zwischen dem Drosselbauwerk 3 und dem westlich anschließenden Damm. Dadurch war der Hochwasserschutz für einen Hochwasserscheitelabfluss HQ100 für die Anlieger in der Bielener Straße nicht mehr gegeben.
Um für die Sanierung des Deiches eine fachtechnisch und wirtschaftlich optimale Sanierung zu finden, wurde in einem ersten Schritt eine Variantenuntersuchung beauftragt. Vor der Sanierung erfolgten Fällungen von 39 Gehölzen zur Freihaltung des Deiches. Damit wurde die Funktion des Damms wiederhergestellt und die Möglichkeit zur Unterhaltung und Pflege des Roßmannsbaches sowie des Damms geschaffen. Daran anschließend hat die Stadt Nordhausen die Baumaßnahme im März 2025 gestartet. Der Verschluss des Deichbruchs erfolgte mit tonhaltigem Dammbaumaterial und einer zusätzlichen „Bentonitdichtung“. Die Bauarbeiten führte die Firma GAI mbH aus Niedersachswerfen und die Bauüberwachung die Ingenieurbüro Meinecke GmbH durch. Die Baukosten betrugen knapp 25.000 Euro.

Sanierung Böschung am Roßmannsbach (Höhe Baumarkt) Sanierung Böschung am Roßmannsbach (Höhe Baumarkt) (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Sanierung Böschung am Roßmannsbach (Höhe Baumarkt) (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Infolge des Dammbruchs am Drosselbauwerk 3 kam es zur rechtsseitigen Ausuferung des Roßmannsbaches im weiteren Bachverlauf. Dabei wurde der angrenzende Baumarkt und die dahinterliegende Kläranlage teilweise überschwemmt und es entstanden Schäden an der Bausubstanz.
In einem ersten Schritt wurde ein Hydraulischer Nachweis zur Überprüfung des aktuellen Abflussgeschehens am Roßmannsbach beauftragt. Zeitgleich erfolgten durch den GUV im Abschnitt Höhe Baumarkt bis zum Mündungsbereich Zorge verschiedene Holzungen und Entbuschungen, da dieser Bereich sehr stark zugewachsen und das Abflussprofil stark beeinträchtigt war.
Im April 2025 wurde mit den Sanierungsarbeiten der Böschung begonnen. Diese erforderten im Baubereich eine Fällung von sechs Gehölzen. Im Anschluss wurden vorhandene Verwallungen saniert, erhöht und ergänzt. Mit der Baumaßnahme ist wieder der Hochwasserschutz für einen Hochwasserscheitelabfluss HQ100 gegeben. Die Baukosten betrugen hier knapp 25.000 Euro.

Hochwasserschutz im Einklang mit der natürlichen Entwicklung
Die Regulierung des Rossmannsbaches im Rahmen des Hochwasserschutzes ermöglicht dennoch eine natürliche Entwicklung der Gewässerlandschaften. So siedelt aktuell der Biber an einigen Stellen entlang des Gewässers, da er in diesen zum Teil sehr naturnahen Gewässerabschnitten optimale Lebensbedingungen findet. Mit dem Bau seiner Dämme schafft der Biber strukturreiche Feuchtgebiete, die wiederum eine Vielzahl ökologischer Funktionen erfüllen.

Der Biber ist auf Anhang II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gelistet und steht damit europaweit unter Schutz. Als „streng geschützte Art“ besteht nach §44 Bundesnaturschutzgesetz ein Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbot. Es ist strafbar den Biber zu fangen, zu verletzen, zu töten oder erheblich zu stören. Aus diesem Grund werden alle Tätigkeiten der Stadt Nordhausen und des Gewässerunterhaltungs-verbandes, welche im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz und der Gewässer-unterhaltung stehen, mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes abgestimmt. So werden auch alle notwendigen Baumfällungen in den Gewässerbereichen sowie entsprechende Kompensationen durch Nachpflanzungen kompensiert mit dem Landratsamt abgestimmt.
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