Meldung

Faktencheck zu den medialen Einlassungen des Fraktionsvorsitzenden der AfD im Stadtrat, Herr Jörg Prophet

Dienstag, 02. Januar 2024, 11:18 Uhr
Faktencheck zur Vergabe Baumaßnahme Lützowstraße und den medialen Einlassungen des Fraktionsvorsitzenden der AfD im Stadtrat der Stadt Nordhausen, Herr Jörg Prophet.

Fakt ist:
  • Das Projekt Lützowstraße sollte gemeinsam mit der "Instandsetzung der Brücke NDH0 006 – Freiheitsstraße ü.d. Zorge sowie Überbauerneuerung der Brücke NDH0 007 – Freiheitsstraße ü.d. Mühlgraben" vorgenommen werden. Synergieeffekte von Planung bis Bau boten hier größere Vorteile gegenüber einer Trennung der Baumaßnahmen.
  • Das Projekt war Teil der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 sowie des Nachtragshaushalts für eben dieses Jahr. Die Finanzierung war dadurch und durch Umschichtungen von anderen Projekten gesichert. Die Gemeinschaftsbaumaßnahme hat einen Umfang von 955.000 Euro. Die Stadt Nordhausen beteiligt sich mit ca. der Hälfte der Kosten. Diese betreffen u.s. den Straßen- und Gehwegebau. Und nur über den Anteil der Stadt - 508.000 Euro - sollte im Rahmen der Vergabe am 20.12.2023 abgestimmt werden.
  • Es ist schlichtweg falsch zu behaupten, dass die Maßnahme bis zum 20.12.2023 nicht bekannt war. Die Maßnahme insgesamt ist den Stadtratsmitgliedern seit 2021 (Haushaltsdiskussion für das Haushaltsjahr 2022) bekannt. Für das Projekt wurden Mittel im Jahr 2022 (Planung) und im Jahr 2023 (Bauausführung) eingeplant. Die Maßnahme wurde jeweils in den Vorberichten ausführlich beschrieben. Der Vergabebeschluss ist letztlich nur die Umsetzung des vom Stadtrat beschlossenen Projekts.
  • Die Beschlussvorlage zur Gemeinschaftsmaßnahme Lützowstraße war beschlussreif, vgl. AV/1479/2023 - Vergabe von Bauleistungen: "Gemeinschaftsbaumaßnahme Lützowstraße in Nordhausen". Die hauptsächlich für Vergaben stattfindende Sitzung des Hauptausschusses vom 20.12.2023 war ordentlich eingeladen, ebenso wie die folgende Hauptausschusssitzung vom 28.12.2023. Immer neue Termine zu finden, um scheinbar „unsichere“ Beschlüsse im Rahmen der Vorgaben der Thüringer Kommunalordnung schieben zu können, ist zum Jahresende nur noch eine theoretische Diskussion und irgendwann kalendarisch ausgeschöpft.
  • Beide Sitzungen des Hauptausschusses im Dezember waren beschlussfähig. Am 20.12.2023 waren 4 Stimmen anwesend. Dass Nichtanwesende Schuld an ordentlichen Abstimmungsergebnissen sind, ist eine nicht nachvollziehbare Behauptung bzw. Sichtweise des Herrn Prophet.
  • Am 20.12.2023 war die Benutzung des Allris kurzzeitig aufgrund von Software-Problemen (betraf alle Beschlussvorlagen der TO) eingeschränkt. Aus diesem Grund wurden die Beschlussvorlagen als Tischvorlage ausgereicht. Der Amtsleiter Bauamt war im Rahmen der Sitzung zugegen und konnte alle Fragen fachlich Beantworten. Dabei konnten auch Fragen nach der Ausbauqualität und -quantität beantwortet werden. Zum Ende der Diskussion gab es keinerlei Fragen mehr der Ausschussmitglieder. Seitens der Stadtkämmerei wurde im Hauptausschuss darauf hingewiesen, dass die geplanten Mittel nicht als Haushaltsrest in das Jahr 2024 übertragen werden können, sollte die Vergabe nicht erfolgen.
  • Der Hauptausschuss entschied am 20.12.2023 gegen die Vergabe der Bauleistungen des städtischen Anteils von 508.786,60 € bei einer Ablehnung, einer Zustimmung und zwei Enthaltungen. Der Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen stimmte für die Vergabe.


Ergänzung zum Faktenchek (09.01.204):
  • Die Ausbaulänge beträgt ca. 230 m und ist bis südlich des Sportplatzes geplant. Die Länge der Ausbaustrecke ist so gewählt, dass zukünftig die Erschließung eines neuen Kunstrasenplatzes gewährleistet wird und der bestehende Sportplatz besser erreicht werden kann.
  • Gemäß Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben ist in der Lützowstraße kein Busverkehr vorgesehen. In der Lützowstraße gab es noch nie eine Buswendeschleife bzw. ist dort noch nie ein Bus in die Querstraße (Lützowstr.) eingefahren.
  • Der Ausbaustandard des Straßenkörpers wurde mit der Belastungsklasse 1,0 bestimmt. Übersetzt bedeutet dies, dass ein grundhafter Ausbau erfolgen soll mit mind. 60 cm neuem Straßenaufbau. Ansonsten gilt der Grundsatz, dass der neue Straßenaufbau auf ausreichend tragfähigen Untergrund errichtet werden muss (OK Planum mind. 45 MN/m²)


Hintergrund Lützowstraße
  • Die Lützowstraße ist die einzige Ein- und Ausfahrtstraße zur evangelischen Grundschule und zum städtischen Sport- sowie Spielplatz. Durch die geringe Fahrbreite von ca. 4,00 m ist das Begegnen von PKWs kaum möglich und führt automatisch dazu, dass die PKWs auf den Gehweg ausweichen. Der Gehweg ist derzeit in einem sehr desolaten Zustand und die Bordanlage besitzt kaum einen Bordanschlag, welcher das Befahren der Gehwege verhindern würde. Somit ist kein ausreichender Fußgängerschutz gegeben, wodurch es gerade in den Stoßzeiten zu Konfliktsituationen zwischen Fußgängern und Kraftfahrzeugen kommt. Der Gehweg selbst dient derzeit vorrangig dazu, die Schüler vom Parkplatz der evangelischen Grundschule zum Haupteingang zu führen, aber auch als Zubringer zum Spielplatz und dem stark frequentierten Sportplatz. Aus diesen Gründen sollte die Lützowstraße eine neue Verkehrsraumaufteilung inkl. regelkonformer Oberflächenentwässerung und DIN-gerechter Beleuchtung erhalten, um Gefahrensituationen zukünftig auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Die Gemeinschaftsmaßnahme wurde am 27.10.2023 auf "evergabe-online" hochgeladen und somit veröffentlicht. Von 10 Unternehmen wurden die Vergabeunterlagen heruntergeladen. Zum Zeitpunkt der Submission am 20.11.2023 um 10:00 Uhr lagen der Vergabestelle 3 ordnungsgemäß verschlüsselte elektronische Angebote vor. Verhandelt wurde die Gesamtangebotssumme des Vorhabens. Es ist keine losweise Vergabe vorgesehen.
  • Das Angebot mit der niedrigsten Endsumme hat die Firma Kemna Bau Andreae GmbH & Co. KG mit 955.215,19 € abgegeben und liegt somit 11,62% über der Kostenberechnung des Ingenieurbüros, jedoch nur 2,21 % unter der Angebotssumme des zweitplatzierten Bieters. Die leichte Erhöhung der Angebotssumme gegenüber der Kostenberechnung spiegelt die Baupreissteigerungen sowie die zu erwartenden Mehrkosten, welche ab dem 01.01.2024 zu erwarten sind (Co² Steuer, LKW-Mauterhöhung), wieder.
  • Da es sich bei dem Bauvorhaben um eine Gemeinschaftsmaßnahme zwischen dem Wasserverband Nordhausen, der Evangelischen Schulstiftung Mitteldeutschland und der Stadt Nordhausen handelt, kommt es zu einer Kostenteilung der Gesamtsumme. Somit soll die Firma Kemna Bau Andreae GmbH & Co. KG mit einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 508.786,60 € von Seiten der Stadt beauftragt werden. Diese Kosten setzen sich aus den anteiligen allgemeinen Baukosten, den Kosten für den Straßenbau und die Kosten für die Errichtung der Straßenbeleuchtung zusammen.

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