Meldung
Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 1.000 Metern um das Südharz Klinikum
Freitag, 27. März 2020, 08:00 Uhr
Das Stadtgebiet der Stadt Nordhausen ist als Bombenabwurfgebiet des II. Weltkrieges mit Kampfmitteln belastet. Damit gibt es grundsätzlich in Nordhausen eine latente Gefahr in Bezug auf Kampfmittelbelastung. Die Stadt Nordhausen hat gemeinsam mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt und der Firma Tauber Delaborierung den Umgang mit Tiefbauarbeiten auf Grundlage des Vollzugs des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit den Verordnungen des Freistaats Thüringen dazu getroffen: Bis zum 19. April 2020, 24:00 Uhr, werden keine Tiefbaumaßnahmen im Radius von 1.000m um das Südharz Klinikum Nordhausen durchgeführt.
Gemäß der §§ 1, 2 Abs. 1 und 5 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (ThürOBG) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes erlässt die Stadt Nordhausen als Ordnungsbehörde folgende
Allgemeinverfügung über das Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 1.000 Metern um das Südharz Klinikum Nordhausen
1. Verbot von Erdaushubarbeiten
In dem unter Ziffer 2 genannten Zeitraum sind in dem unter Ziffer 3 genannten Bereich sämtliche Erdaushubarbeiten verboten. Eine Erdaushubarbeit liegt vor, wenn Grabungen von mehr als 20 cm Tiefe durchgeführt werden.
2. Zeitlicher Geltungsbereich
Das vorstehende Verbot aus Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung tritt am 28. März 2020, 00:00 Uhr in Kraft und gilt bis zum 19. April 2020, 24:00 Uhr.
3. Räumlicher Geltungsbereich
Das Verbot aus Ziffer 1 gilt im Umkreis von 1.000 Metern um das Südharz Klinikum Nordhausen, Dr.-Robert-Koch-Straße 39, gemäß dem beigefügten Lageplan zu dieser Allgemeinverfügung.
4. Ausnahmegenehmigungen
Auf schriftlichem Antrag kann in begründeten Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung von dem Verbot aus Ziffer 1 erteilt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Gefahr in Verzug vorliegt.
5. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Aus Gründen des öffentlichen Interesses wird die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet. Ein eingelegter Widerspruch hat somit keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die Allgemeinverfügung auch dann befolgt werden muss, wenn sie mit einem Widerspruch angegriffen wird.
6. Bekanntgabe
Die Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung erfolgt gemäß § 16 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Nordhausen durch Veröffentlichung in der Tageszeitung Thüringer Allgemeine/Nordhäuser Allgemeine, Verlag und Herausgeber: Mediengruppe Thüringen Verlag GmbH, Gottstedter Landstraße 6, 99092 Erfurt. Diese Allgemeinverfügung gilt mit dem auf die öffentliche Bekanntgabe folgenden Tag als bekannt gegeben.
Sachverhalt:
Lageplan zur Allgemeinverfügung über das Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 1.000 Metern um das Südharz (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Das Territorium der Stadt Nordhausen ist als Kampfmittelabwurfgebiet des II. Weltkrieges ein mit Kampfmittel stark belastetes Gebiet. Es besteht somit grundsätzlich in Nordhausen eine latente Gefahr in Bezug auf Kampfmittelbelastung, da nicht bekannt ist, wo genau sich Blindgänger befinden. Mit dem Eingriff in den Boden durch Baumaßnahmen wird aus der latenten Gefahr eine akute Gefahr. Sollte es auf Grund von Erdaushubarbeiten zu einem Kampfmittelfund im Umkreis von 1.000 Metern zum Südharz Klinikum Nordhausen kommen, ist die Notwendigkeit einer Evakuierung des Klinikums sehr wahrscheinlich. Dies gilt es unter allen Umständen zu vermeiden. Dem Südharz Klinikum Nordhausen kommt eine besondere Bedeutung bei der Behandlung von Erkrankten und der allgemeinen Daseinsfürsorge im Landkreis Nordhausen, und darüber hinaus, zu. Da diesem bei der Behandlung von stationären und ambulanten Kranken und insbesondere Corona-Infizierten mit ggf. schweren Verläufen ein besonders hoher Stellenwert zu Teil wird, ist dieses während der Pandemie als besonders schutzbedürftige Einrichtung zu betrachten. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Infektionen weiterhin zunimmt. Dadurch bedingt ist eine uneingeschränkte medizinische Versorgung unabdingbar. Somit ist sicherzustellen, dass der Betrieb des Südharz Klinikums Nordhausen nicht durch einen zufälligen Kampfmittelfund unterbrochen wird.
Die vollständige Allgemeinverfügung, einschließlich Begründung und Lageplan, kann auf der Homepage der Stadt Nordhausen unter www.nordhausen.de eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Nordhausen, Markt 1, 99734 Nordhausen erhoben werden.
Nordhausen, den 25. März 2020
Kai Buchmann
Oberbürgermeister
Hier finden Sie die
Vollständige Allgemeinverfügung über das Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 1.000 Metern um das Südharz !