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Nordhäuser Denkmalbeirat hat sich konstituiert

Dienstag, 11. März 2025, 15:44 Uhr
Nordhäuser Denkmalbeirat hat sich konstituiert (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Nordhäuser Denkmalbeirat hat sich konstituiert (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Nordhausen (psv) Nordhausen (psv) Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hatte in seiner Sitzung vom 9. Dezember 2024 für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates die Mitglieder des städtischen Denkmalbeirats beschlossen. Der Denkmalbeirat hat sich am 24.2.2025 jetzt konstituiert und seine Arbeit aufgenommen. Als Vorsitzende wurde Dipl.-Ing (FH) und Architektin Pia Wienrich (3.v.l.) wiedergewählt. Darüber hinaus gehören dem Beirat
  • Ronald Brachmann, Zimmerermeister;
  • Jan Fehling, Steinmetz- und Steinbildhauermeister;
  • Michael Garke, Bautischler, Glaser, Gildemeister von der Stadt- und Gästeführergilde Nordhausen e. V.; (nicht im Bild)
  • Hans-Jürgen Gerboth Dipl.-Ing. (FH), Architekt und Innenarchitekt;
  • Hans-Jürgen Grönke, ehem. Leiter der Unteren Denkmalschutzbehörde in der Stadt Nordhausen, Mitglied des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde;
  • Suzy Hesse, Dipl.-Restauratorin (FH);
  • Steffen Iffland, ehrenamtlicher Mitarbeiter im Auftrage des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie auf dem Gebiet der archäologischen Denkmalpflege (nicht im Bild);
  • Jessica Sophie Müller, Kunsthistorikerin, Archäologin, Museumspädagogin, Doktorandin in Kunstgeschichte an der Georg-August-Universität zu Göttingen; sowie
  • Marcus Veit, Mediengestalter, Graphikdesigner, selbstständig, mehrere Veröffentlichungen zur Stadt- und Baugeschichte der Stadt Nordhausen,


an.
Bürgermeisterin Alexandra Rieger gratulierte den Beiratsmitgliedern: „Mit Ihnen haben wir Menschen gewonnen, die zum einen fachlich qualifiziert sind und zum anderen ein Herz für unsere Stadt, deren Geschichte und deren reiches Kulturgut haben.“ Grundlage der Arbeit des Beirats, der vom Stadtrat gewählt wird, ist das Thüringer Denkmalschutzgesetz. Das Gremium soll zu wichtigen Entscheidungen der unteren Denkmalschutzbehörden gehört werden, insbesondere vor Baumaßnahmen, die den Abbruch oder Teilabbruch eines Kulturdenkmals, starke Eingriffe in die Substanz eines Kulturdenkmals oder wesentliche Beeinträchtigungen des äußeren Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmals darstellen. Der Denkmalbeirat soll darüber hinaus der Stadtverwaltung beratend zu Satzungen und Bauleitplanungen, die schützenswerte historische Ortslagen betreffen, zur Seite stehen.
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